Am Morgen des 29. Juni 2010 wurde der 18-jährige Tschetschene Islam Asaev von der Kantonspolizei Bern von seinen Geschwistern getrennt und im Rahmen des Dublin-Abkommens nach Polen ausgeschafft. Angesichts der Hintergründe des Falles zeichnet sich dieses Vorgehen durch eine ausserordentliche Härte aus und hat fatale Auswirkungen für die betroffene Person und ihre Familie...

 

 

 

 

 

 Seit dem Nichteintretensentscheid des BFM im Januar 2010 muss die Mutter der sechsköpfigen Familie aus Tschetschenien, Tamara Asaeva, in der Psychiatrie aufgrund akuter Suizidalität stationär betreut werden. Trotzdem veranlasste der Migrationsdienst des Kantons Bern im April 2010 die Ausschaffung des Vaters Khuseyn Asaev und der drei minderjährigen Kinder. Der Versuch endete für den Vater im Krankenhaus; er kann seither nicht mehr gehen und befindet sich mittlerweile ebenfalls in der psychiatrischen Klinik. Die vier Kinder des Ehepaars blieben im Durchgangszentrum Enggistein wohnhaft, wo sich der älteste Sohn Islam um seine Geschwister kümmerte. Aufgrund der nicht angekündigten Ausschaffung von Islam Asaev bleiben seine Geschwister nun unbetreut in der Schweiz zurück. Für die gesundheitlich schwer angeschlagenen Eltern hatten der Schock der unerwarteten Trennung und die Ungewissheit über das weitere Schicksal ihres Sohnes massive Auswirkungen. Die Mutter unternahm infolge der Ausschaffung einen weiteren Suizidversuch und die psychische Verfassung des Vaters verschlechterte sich erheblich.

Augenauf Bern ist schockiert über dieses Vorgehen und stellt fest, dass die Ausschaffungspraxis ungeachtet der Menschenrechte und der Kinderrechtskonvention betrieben wird. Der 18-jährige Islam wurde von seiner Familie getrennt und ist in Polen auf sich alleine gestellt. Zudem ist dieses Vorgehen mit dem Risiko einer Weiterausschaffung nach Tschetschenien verbunden, wo ihm aufgrund der politischen Aktivität seines Vaters Haft und Folter drohen würden. Gleichzeitig wurden in der Schweiz die drei minderjährigen Kinder ihres Bruders und Betreuers beraubt und die Eltern einem Schock mit massiven gesundheitlichen Folgen ausgesetzt. 

Diese Schicksalsschläge wurden von den ausführenden Behörden bewusst in Kauf genommen. Einmal mehr zeigt sich deutlich, dass die schweizerische Ausschaffungspraxis ohne Rücksicht auf persönliche Schicksale und mögliche Folgen mit aller Härte durchgesetzt wird. Das Auseinanderreissen dieser bereits schwer traumatisierten Familie ist für augenauf Bern eindeutig menschenunwürdig und verletzt elementare Grundrechte.

 

augenauf Bern

 

 

 

  • Medienitteilung von augenauf  (pdf )
  • Fall-Dokumentation von augenauf (pdf )
  • Fall-Dokumentation der Schweizerischen Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht (pdf )