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8.06.2004   Aktionen in Bern, Biel und St.Gallen  Übersicht 8.06.2004
   
  In Kürze: 

 
   
 

Auszug aus dem Berner Polizeigesetz
(«Lex Wasserfallen»)

 
 
Art.29
«Die Polizei kann Personen von einem Ort vorübergehend verweisen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören.»

Im Klartext: Straftaten müssen keine begangen worden sein,- es reicht, wenn man optisch einer Gruppierung zugeordnet werden kann, auf welcher der Verdacht lastet, sie könnte eventuell «stören».

 
   
 

Entsorgung Randständiger (Bern)

 
 

Seit nunmehr 7 Jahren ist der Wegweisungsartikel (Art. 29) des bernischen Polizeigesetzes in Kraft und soll verhindern, dass die Geranium-Bluemetrögli-Romantik durch «störende Elemente» beeinträchtigt wird.

Um die Menschenverachtung hinter dieser Gesetzgebung zu verdeutlichen, organisierte die Berner Gassenarbeit eine symbolische Putzaktion, bei der mit einem Kehrichtwagen in Grüppchen herumsitzende «Unangepasste» eingesammelt und «entsorgt» wurden.

   
 

Kino Reitschule (Bern)

 
 

Das Kino in der Reitschule setzte den Dokumentarfilm «Artikel 29: Aus den Augen aus dem Sinn» von Stefan Brunner auf das Programm.

 
   
 

Öffentliches Wohnzimmer (Biel)

 
 

Auch in Biel wird der Wegweisungsartikel angewendet; 1993 waren es 105 Betroffene.

Mit der Aktion «öffentliches Wohnzimmer» protestierten verschiedene Bieler Organisationen wie die Gassenarbeit und die Notschlafstelle gegen die Wegweisung Randständiger aus der Innenstadt. Auf dem Zentralplatz wurden Musik, Theater, Speis und Trank offeriert.

 
   
 

Brücken bauen (St.Gallen)

 
 

Die Gassenarbeit St. Gallen war mit einem Stand, sowie mit einer symbolischen Mauer und einer verbindenden Brücke in der Marktgasse präsent, verteilte Flugblätter und diskutierte mit PassantInnen.