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des Dramas
erstem Teil Zensur beim «Baslerstab» II
das streichorchester fordert gage ...

 6.

Wer nun glaubt, mit der Nichtpublikation des Inserats sei diese Episode beendet, der hat buchstäblich die Rechnung ohne den «Baslerstab» gemacht: Anfang Dezember schneite uns folgender Schrieb in's Postfach:

 
   
 
 augenauf Basel
Postfach
4005 Basel
 
Kunden-NR: xxxxxxBasel, 4. Dezember 2002
Rechnung Nr. 644027
AusgabeAuftrags-Nr.PositionenPreisSumme CHF
18.11.02385380Sujet: 385380/Volksinitiative g 1.22 CHF je mm 
Baslerstab Ausgabe Basel1 Anzeige, 85 mm 3-sp. Anzeigen311.10311.10
 TOTAL
zuzüglich 7.6% MwSt.
311.10
23.65
Rechnungsbetrag334.75

zahlbar innert 30 Tagen netto
 
 
 ... beigelegt ein Einzahlungsschein ...

 7.

Nachdem sich unsere Bauchmuskulatur vom Lachen erholt hatte, beschlossen wir, Licht in's Dunkel des Verlags zu bringen


Von: augenauf.basel@bluemail.ch
An: inserate@baslerstab.ch
Betreff: Rechnung für augenauf-Inserat
Gesendet: Tue, 10 Dec 2002 13:01:18 +0000

Kunden-Nr: ......
Rechnung Nr. 644027
Auftrags-Nr. 385380

Sehr geehrte Damen und Herren

Mit Datum vom 4.12.2002 stellten Sie uns eine Rechnung für ein Inserat, welches am 18.11.2002 im Baslerstab hätte erscheinen sollen.
Unseres Wissens ist dieses Inserat jedoch nie publiziert worden.

Zur Erinnerung:

1. Am 12.11.02 schickten wir Ihnen den Inseratetext per E-Mail zu (E-Mail von Frau A. W.....).

2. Am 15.11.02 teilte uns Frau A...... M...... mit, dass der Verlag einige "Aussagen aus der Anzeige löschen musste".

3. Am 18.11.02 hätte das (unzensierte) Inserat erscheinen sollen.

4. Am 19.11.02 verwehrten wir uns gegen eine Modifizierung der Aussage des Inserats seitens Ihres Verlags. Beiliegend liessen wir Ihnen eine nach unseren Vorstellungen abgeänderte Version zukommen, in welcher die beanstandeten Passagen nicht mehr vorkamen (E-Mail von Frau A. W..... an Frau A. M......).

5. Am selben Tag teilte uns Herr F.... F..... mit, dass der Verlag die Publikation des Inserates ablehne.

Wir fragen uns nun, ob da ein Fehler in Ihrer Auftragsverbuchung vorliegt, oder ob wir das Inserat am 18.11.02 übersehen haben. Falls es tatsächlich in der von uns gewünschten Form an gewünschter Stelle erschienen sein sollte, bitten wir Sie um Zustellung eines Belegsexemplars.
Ansonsten betrachten wir die Angelegenheit als erledigt.

mit freundlichen Grüssen
augenauf Basel
H. F......

 8.

Das Problem war also klar umschrieben und kommuniziert. Der «Baslerstab»-Verlag schloss sich unserer Meinung, dass man für ein nicht publiziertes Inserat keine Rechnung stellen kann, an:


Von: A****** M****** [a******.m******@baslerstab.ch]
An: augenauf.basel@bluemail.ch
Gesendet: Mittwoch, 11. Dezember 2002 16:39

Guten Abend

Ich beziehe mich auf Ihr Mail vom 10.12.02.
Ihre Anzeige durfte nicht publiziert werden, deshalb hätten Sie auch keine Rechnung erhalten sollen!
Ich bitte Sie um Entschuldigung. Sie können die Rechnung vernichten.

mfg

Verlag Baslerstab

A****** M******
Verkaufsassistentin

 9.

Der Aufforderung im letzten Satz kamen wir selbstverständlich gerne nach ...