zurück index HomeHome augenauf

Tod im Thurhof  
Chronologie der Ereignisse  
«"Der Mann starb an einer Überdosis Drogen", weiss Wieland». So jedenfalls war es im Tagblatt vom 15.02.2003 zu lesen. Eine genauere Betrachtung der Ereignisse, welche dem Todesfall vorausgingen, lässt Zweifel daran aufkommen, ob die Wahrheit wirklich so einfach ist...  
Aus Gesprächen mit Bewohnern des Heims liessen sich die letzten Tage von Tony Paul Nnamdi rekonstruieren:
 
Samstag
8.
Februar 2003

Nnamdi hat leichtes Fieber, die Haut juckt. Er geht zum Büro des Zentrums und verlangt nach einem Arzt. Dies wird verweigert; stattdessen erhält Nnamdi ein Schmerzmedikament.

Abend: Nnamdi leidet unter Appetitlosigkeit und Schwäche. Das Fieber steigt.

 
Sonntag
9.
Februar 2003

Der Zustand verschlechtert sich weiter.

 
Montag
10.
Februar 2003

Am Nachmittag Besuch beim Arzt. Dieser diagnostiziert Windpocken und gibt dem Patienten ein Medikament

 
Dienstag
11.
Februar 2003

Nnamdi geht es zusehends schlechter; am Nachmittag bittet er (erfolglos) um Überweisung in's Spital.

Abend: starke Kopfschmerzen, hohes Fieber; Nnamdi beginnt zu halluzinieren und Blut zu erbrechen.

Zwei Freunde intervenieren im Zentrumsbüro und verlangen einen Transfer ins Spital. Dieser wird verweigert.

 
Mittwoch
12.
Februar 2003

Nach Mitternacht: Die Zimmergenossen sehen die rapide Verschlechterung des Zustandes. Nnamdi ist kaum mehr ansprechbar. Die Nachtwache wird alarmiert und mehrfach aufgefordert, den Mann in's Spital einliefern zu lassen. Vergeblich. Die Möglichkeit, Nnamdi selbst in ein Spital zu bringen entfällt, weil die Asylbewerber nachts eingeschlossen sind. In ihrer Verzweiflung rufen sie über ein Handy die Polizei an.

Über die nun folgenden Minuten gibt es verschiedene Versionen (wahrscheinlich bedingt durch sprachliche Probleme und durch die Aufregung). Fest steht jedoch, dass die Polizei nicht unverzüglich die Ambulanz aufgeboten, sondern sich erst noch mit der Nachtwache des Heims besprochen hat.
Als dann die Polizei und kurz darauf auch die Ambulanz im Heim eintreffen, kann nur noch der Tod des jumgen Mannes festgestellt werden. Reanimationsmassnahmen bleiben erfolglos.
Der Besitz des Verstorbenen wird beschlagnahmt.