Medienmitteilung vom 14. Februar 2003
Todesfall im Durchgangszentrum Oberbüren
Zentrumsleitung hat einem Nigerianer adäquate medizinische Hilfe verweigert!!!

In der Dienstagnacht verstarb der 22-jährige nigerianische Asylbewerber Tony Paul Nnamdi im Durchgangszentrum Thurhof in Oberbüren (SG). Der Ablauf der Ereignisse wird von den Zentrumsinsassen übereinstimmend folgendermassen geschildert:

Samstag, 8. Februar 2003:
Nnamdi hat leichtes Fieber, die Haut juckt. Er geht zum Büro des Zentrums und verlangt nach einem Arzt. Die Angestellten geben ihm ein Schmerzmedikament und verweigern den Arztbesuch.

Abend: Nnamdi leidet unter Appetitlosigkeit und Schwäche. Das Fieber steigt.

Sonntag, 9. Februar 2003:
Der Zustand verschlechtert sich weiter.

Montag, 10. Februar 2003:
Vormittag: Besuch beim Arzt. Dieser diagnostiziert Windpocken und gibt dem Patienten ein Medikament

Nachmittag: Der Zustand verschlechtert sich weiter. Hohes Fieber, Nnamdi beginnt zu halluzinieren. Er beginnt Blut zu erbrechen.
Zwei Freunde intervenieren im Zentrumsbüro und verlangen einen Transfer ins Spital. Dieser wird verweigert.

Montag nachts: Die Insassen des Zentrums sehen die rapide Verschlechterung des Zustandes. Bei der Nachtwache verlangen sie gegen Mitternacht eine Ambulanz. Diese wird verweigert. Die Möglichkeit, Nnamdi selbst in ein Spital zu bringen entfällt, weil die Asylbewerber nachts eingeschlossen sind. In ihrer Verzweiflung rufen sie die Polizei an. Diese erwidert, dass sie nicht wissen, wo das Durchgangszentrum Thurhof in Oberbühren ist.
Kurz darauf wird der Tod von Tony Paul Nnamdi festgestellt. Die erneut gerufene Nachtwache benachrichtigt die Polizei. Diese trifft nach einer gewissen Zeit ein und ruft die Ambulanz. Der Besitz des Verstorbenen wird konfisziert.

Einzelne Bewohner des Zentrums fühlen sich von der Zentrumsleitung unter Druck gesetzt, um eine Veröffentlichung der geschilderten Vorgänge zu verhindern.
 

augenauf fordert:
  • Die Eröffnung eines Untersuchungsverfahrens betreffend unterlassener Hilfeleistung und fahrlässiger Tötung gegen die Zentrumsleitung und die Verantwortlichen der Tag- und Nachtschicht vom letzten Montag.
  • Eine Untersuchung betreffend möglicher Fehldiagnose des behandelnden Arztes.
  • Schadenersatz und Genugtuung für die Hinterbliebenen.
  • Unbürokratische Kostenübernahme für die Repatriierung des Leichnams und das Begräbnis.
  • Sofortige Suspendierung der Verantwortlichen und Ersatz durch unabhängige Personen. Die Zeugen des Vorgangs stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu den Beschuldigten.
augenauf Zürich