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  Das Gewaltmonopol in der Praxis
Im Fadenkreuz der Polizei ....
Dez. 2002
 


Die Basler Polizei geht seit kurzem rücksichtslos und willkürlich gegen Fussballfans vor. Elementarste Grundrechte werden ausgesetzt.

 
 

Die Staatsmacht - im Speziellen der Polizeiapparat - kommt nicht ohne ein Feindbild aus. Meistens zielt es auf eine Gruppe von Heranwachsenden. Die Liste ist lang und könnte in den Fünfzigerjahren bei den Halbstarken beginnen. Über Hippies, Achtundsechziger, HausbesetzerInnen, Achtzigerbewegung und Hip-Hopper kann sie relativ unbegrenzt fortgesetzt werden.

Die Staatsmacht geht immer gegen nonkonformistische Jugendliche und gegen Gruppen, die sich nicht der von oben verordneten Anpassung und Friedhofsruhe unterwerfen wollen, vor. Genau diese Gruppierungen sind es aber, die Leben in eine Stadt bringen, Verknöchertes in Frage stellen und so erst den Anstoss zu Neuem ermöglichen. Die Polizei wird nicht müde, beim Wegfall der einen Gruppe relativ rasch ein neues Feindbild aufzubauen. Auf dieses wird dann im Verbund mit den Medien eingeschlagen. Wie sonst sollen der Ausbau des Repressionsapparates und all die schönen Spielzeuge von Gummischrotflinten über Robocop-Ausrüstungen bis zu Tränengaswerfern gerechtfertigt werden?

 
 

Neues Feindbild: FCB-Fans

Die Basler Polizei baute in den letzten Monaten die vielfältige Szene der Fans des FC Basel zum neuen Feinbild auf. Betroffene kontaktierten augenauf und machten uns auf die zunehmend ruppigere Vorgehensweise der Polizei aufmerksam. Es liegt uns fern, jede einzelne Fangruppe des FCB und all ihre Äusserungen und Handlungen vorbehaltlos gutzuheissen. Was es allerdings bedeutet, Zielscheibe der staatlichen Repression zu werden, kann sich nur ausmalen, wer sie selbst erfahren hat.

Nach den uns vorliegenden Informationen geht die Polizei immer unverhältnismässiger und willkürlicher vor. Wie sonst ist es zu erklären, dass Uniformierte an pubertierenden Girls intimste Leibesvisitationen vornehmen, wenn es darum geht, Rauchpetarden aufzufinden? Wiederholt schüchterte die Polizei jugendliche Fans massiv ein, indem sie mit Strafgesetzbuchartikeln drohte, die mehrjährige Gefängnisstrafen vorsehen, auch wenn es sich beim Tatbestand höchstens um groben Unfug handelt. Oder wie steht es mit dem andernorts so rigoros vertretenen Datenschutz in Bezug auf das Video-Screening im St. Jakobs-Park? Und was in der informellen Zusammenarbeit zwischen Security-Organisationen, Stadionbetreibern und der Polizei alles ausgetauscht wird, lässt sich nur schwer beweisen, ist aber sicher nicht über alle Zweifel erhaben.

Es kann nicht angehen, dass die Polizei, nur weil ihre Mediensprecher voreilig rasche Erfolge versprachen, elementarste Grundrechte aussetzt und absolut unverhältnismässig gegen Missliebige vorgeht. Es gibt in unserem Staat Regeln, an die sich auch eine Polizei auf der Suche nach neuen Feinbildern zu halten hat.


 




 
Wo bleibt der Datenschutz?

Anfang 2003 erhielten rund 50 Fans Post vom neuen Sicherheitschef des FCB (der ex-Polizeibeamte G.D.). Darin wurden sie aufgefordert, eine «Gewaltverzichtserklärung» zu unterzeichnen oder aber zu beweisen, dass sie noch nie gegen die Stadion-Hausordnung verstossen hatten, ansonsten sie mit Stadionverbot belegt würden.

Die Adressen hatte D. angeblich aus dem Fundus des FCB zusammengeklaubt. In einem Gespräch mit der «Basler Zeitung» rutschte ihm dann auch heraus, dass er von der Bahnpolizei mit Daten versorgt worden sei. Die Kantonspolizei Basel-Stadt versicherte, dass von ihrer Seite keine Daten an den FCB gegangen seien.
Auch wenn man der Verneinung des offiziellen Informationsflusses glaubt, so sei doch die Frage erlaubt, wieviele Auskünfte unter der Hand weitergegeben wurden. Vielleicht wäre es ratsam, alle Ex-Kollegen des FCB-Sicherheitschefs zur Unterzeichnung einer «Datenschutzerklärung» zu verpflichten ...