Ausschaffungshaft Solothurn Briefwechsel mit dem Regierungsrat |
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augenauf Basel Postfach 4005 Basel Tel. 061/ 681 55 22 |
EINSCHREIBEN |
Regierungsrat Rolf Ritschard
Departement des Innern Ambassadorenhof 4509 Solothurn |
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Basel, den 1. Februar 2001 | |
Betrifft: unzulässige Haftsituation von ausländerrechtlich Inhaftierten im UG Solothurn Sehr geehrter Herr Ritschard, augenauf ist eine Menschrechtsorganisation, die sich unter anderem um Opfer von behördlichen Übergriffen kümmert.
Diese Praxis widerspricht eindeutig der Gesetzgebung und diversen Bundesgerichtsurteilen zu diesem Thema. Die Inhaftierten können zur Zeit weder arbeiten, noch haben sie die Möglichkeit, sich anders zu beschäftigen (z.B. sportliche Aktivitäten). Viele ertragen diese äusserst belastende Situation nur mit der regelmässigen Einnahme von Beruhigungsmitteln. Zudem wird auch das Postgeheimnis nicht gewahrt. Briefe wurden - obwohl z.B. der Empfänger nie Kontakt zur Drogenszene hatte, und somit auch keine Sicherheitskontrolle gerechtfertigt werden kann - geöffnet. augenauf Basel ist äusserst besorgt über diese alarmierenden Situation.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen augenauf Basel |
Ambassadorenhof, 4509 Solothurn Telefon 032 627 28 22 / Telefax 032 627 29 82 |
KANTON SOLOTHURN DEPARTEMENT DES INNERN |
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augenauf Basel Postfach 4005 Basel |
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Ihr Schreiben vom 1. Februar 2001 betr. "unzulässige Haftsituation von ausländerrechtlich Inhaftierten im UG Solothurn" | |||||
Sehr geehrte Damen und Herren Besten Dank für Ihren Brief. Nachdem wir verschiedene Abklärungen getroffen haben, können wir Ihnen folgendes mitteilen: Täglicher Spaziergang, gemeinsames Essen? Seit längerer Zeit galt im Ausschaffungstrakt die Ordnung, dass die Zellen am Morgen geöffnet und erst am späteren Nachmittag wieder geschlossen wurden. In dieser Zeit konnten sich die Insassen frei im Gang und im Aufenthaltsraum bewegen, den eigenen Spazierhof benützen und das Essen gemeinsam einnehmen. Jeweils am Dienstag- und Freitagmorgen blieben die Zellen wegen Reinigungsarbeiten geschlossen. Diese Ordnung musste ab 3. September 2001 vorübergehend erheblich eingeschränkt werden. Wie bekannt ist, flüchteten damals drei Insassen aus dem Ausschaffungstrakt. Dabei wurden Sicherheitseinrichtungen sowohl im Aufenthaltsraum als auch auf dem Spazierhof massiv beschädigt. Das Beheben dieser Schäden benötigte viel Zeit (Material musste bestellt werden, das Material musste zusätzlich behandelt werden etc.). Aus Sicherheitsgründen mussten deshalb der Aufenthaltsraum und auch der Spazierhof geschlossen bleiben. Die Insassen konnten sich in dieser Zeit lediglich in ihren Zellen und tagsüber zusätzlich im Gang aufhalten. Am 27. Oktober 2000 konnte der Aufenthaltsraum wieder freigegeben werden. Der Spazierhof konnte erst am 26. Januar 2001 wieder geöffnet werden, weil es bei der Reparatur unerwartete Schwierigkeiten gab. Ab diesem Zeitpunkt bestand somit wieder ausreichend Gelegenheit, für Spaziergänge im Freien etc. Im übrigen konnte im Zeitraum, in welchem die Insassen des Ausschaffungstraktes räumlich eingeschränkt waren, kein erhöhter Konsum von Beruhigungsmitteln festgestellt werden. Erfahrungen haben gezeigt, dass die Insassen im Ausschaffungstrakt vor dem Mittagessen kaum einmal ihre Zellen verliessen. Dies führte mit der Zeit dazu, dass die Zellen bis nach dem Mittagessen geschlossen blieben.
Arbeit? Bis Ende 2000 waren wir in der Lage, den Insassen jederzeit eine regelmässige Arbeit anzubieten. Der entsprechende Auftrag lief dann aber aus. Die Verwaltung des UG Solothurn hat frühzeitig Anstrengungen unternommen, um eine andere geeignete Arbeit zu finden. Diese blieben vorerst jedoch erfolglos. Erst Ende Januar gelang es dann der Verwaltung bei einer Firma einen neuen Auftrag hereinzuholen. Das Arbeitsmaterial wird aus den USA geliefert. Der genaue Zeitpunkt der Lieferung ist noch offen. Sobald diese eingetroffen ist, kann wieder jeder Insasse des Ausschaffungstraktes arbeiten. Es bleibt jedoch darauf hinzuweisen, dass die Insassen jederzeit gegen Bezahlung Reinigungsarbeiten übernehmen konnten und können. Kritik an Arbeitsmöglichkeiten halten wir deshalb für unangebracht. Brief- und Paketpost? Die Briefpost unterliegt grundsätzlich keiner Kontrolle. Nur im Einzelfall, beim Vorliegen besonderer Sicherheitsbedürfnisse, wird diese zu Kontrollzwecken geöffnet. Diese Massnahme musste bis heute nur äusserst seiten getroffen werden. Die Paketpost wird - aus Sicherheitsgründen (vgl. den oben erwähnten Ausbruch) - generell geöffnet und der Inhalt mit dem Röntgenapparat kontrolliert. Demnach ist das Postgeheimnis, soweit erforderlich, gewahrt. Fazit? Unter Würdigung der gesamten Umstände sind wir deshalb der Auffassung, dass die Haftbedingungen der Ausschaffungshäftlinge im UG Solothurn den bundesrechtlichen Anforderungen an ein entsprechendes Haftregime gerecht werden. Solothurn, 21. Februar 2001 |
Mit freundlichen Grüssen |
DEPARTEMENT DES INNERN Der Vorsteher: R. Ritschard, Regierungsrat Kopie an: |
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