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Interpellation   Rolf Gilomen, Grenchen, 20. Februar 2001
Ausschaffungshaftbedingungen und Ausschaffungen im Kanton Solothurn

«augenauf» hat anlässlich der Gründungsversammlung von «SOS Racisme Solothurn» vom 20. Januar 2001 in Solothurn kritisiert und mit Fakten belegt, dass die Ausschaffungsbedingungen im Kanton Solothum in verschiedener Hinsicht den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen. Dazu, sowie zur Ausschaffungspraxis des Kantons stellt der Interpellant folgende Fragen an die Solothurner Regierung.

  1. Stimmt es, dass den im UG Solothurn ausländerrechtlich Inhaftierten seit Monaten der gesetzlich vorgeschriebene tägliche Hofgang oft vorenthalten wird und und sie stattdessen nur in einem Raum mit einer Gittertür zum eigentlichen Spazierhof oder im Gang vor den Zellen spazieren können?
  2. Stimmt es, dass die Zellentüren bis vor kurzem meist nur nachmittags geöffnet wurden und so die im UG Solothurn ausländerrechtlich Inhaftierten jeweils bis zu zweiundzwanzig Stunden in der Zelle eingesperrt waren?
  3. Stimmt es, dass das Post- und Briefgeheimnis der im UG Solothurn ausländerrechtlich Inhaftierten nicht gewahrt bleibt. Wie gedenkt der Kanton Solothurn zu garantieren, dass dies gewährleistet wird?
  4. Stimmt es, dass den Ausschaffungshäftlingen in Solothurn weder Literatur noch ein Telefonbuch zur Verfügung stehen und sie selbst Alltagsgegenstände wie Shampoo, Zahnbürste, Zahnpasta oder Zucker selbst bezahlen müssen?
  5. Wie können die im UG Solothurn ausländerrechtlich Inhaftierten Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen? Gibt es die Möglichkeit, gratis zu telefonieren oder werden Briefmarken und Briefpapier abgegeben?
  6. Wie sieht die medizinische Versorgung im UG Solothurn aus? Was passiert mit Ausschaffungshäftlingen, die ausserhalb der wöchentlichen Arztvisite erkranken? Wer beurteilt ihren Gesundheitszustand und versorgt sie medizinisch?
  7. Stimmt es, dass die Ausschaffungshäftlinge in Solothurn praktisch keine Möglichkeit haben, eine Arbeit zu verrichten und auf sonstige Tätigkeiten (Sport u. ä.) gänzlich verzichten müssen?
  8. Was gedenkt die Reierung zu untemehmen, um in Zukunft die Einhaltung der Mindeststandards der Haftbedingungen für ausländerrechtlich Inhaftierte zu gewährleisten?

Grenchen, 20. 02.01

Rolf Gilomen

Interpellationsbeantwortung steht noch aus

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