Bulletin Nr. 48; April 2006
Ueli Schlüer gibt Zürcher Amtsschimmel die Sporen
Fadenscheiniger Prozess gegen augenauf
Am 9. Februar 2006 ist vor dem Bezirksgericht in Zürich eine
Busse verhandelt worden, die das Stadtrichteramt gegen einen
Vertreter von augenauf ausgesprochen hat. Sein Vergehen: Er
hatte im September 2004 den Infostand für die erste öffent-
liche Registrierungsaktion von Prepaid-Handys angemeldet.
Die Aktion hat damals unterschiedlichste Reaktionen ausgelöst.
Die solidarische Linke gratulierte augenauf für die mutige Tat
gegen Blochers Versuch, Flüchtlingen den Zugang zu den Telekommunikationsmitteln
zu entziehen. SVP-Rotschopf Ueli
Schlüer hingegen ventilierte im Nationalrat die Möglichkeit,
augenauf wegen des Standes vor den Kadi zu ziehen. Erfolglos:
Ausser einiger Vorladungen, die die Gewährspersonen von
augenauf über sich ergehen lassen mussten, verpufften die
«Schlüerereien».
Wie aber kommt es, dass die Prepaid-Sache doch noch verhandelt
wird? Ganz einfach: Am 17. September 2004 ist Feldweibel
Werner O. von der Dienststelle «Gewerbedelikte West» der
Stadtpolizei Zürich aufgeboten worden, eine «illegale Standaktion
» der Gruppe augenauf auf dem Helvetiaplatz zu kontrollieren. Die illegale Standaktion erwies sich als bewilligter Akt. Trotzdem
erhielt Feldweibel O. von seinen Vorgesetzen den Auftrag,
den Verantwortlichen zu verzeigen – wegen «zumindest eventualvorsätzlichen
Missachtens von Auflagen der polizeilichen Veranstaltungsbewilligung
», weil die angemeldete «Öffentlichkeitsarbeit
prioritär Asylbewerber im Visier hatte (…), um von diesen
die Natelnummer aufzunehmen», obwohl in der Standbewilligung
nur die Abgabe von «Informationsmaterial zur Menschenrechtsgruppe
augenauf» bewilligt worden ist.
augenauf akzeptierte die Busse nicht. Deshalb musste das
Bezirksgericht am 9. Februar prüfen, ob das nicht bewilligte Notieren
von Telefonnummern an einem politischen Info-Stand
Anlass sein kann, den Bewilligungsinhaber zu büssen – und ob
das Zürcher Polizeidepartement dem Ulrich Schlüer nun doch
noch zeigen kann, wie man augenauf erfolgreich vor den Kadi
zieht.
Ob der Galopp des städtischen Amtsschimmels den Segen
des Bezirksgerichts erhalten wird, ist noch nicht entschieden.
Der Einzelrichter hatte das überfällige Urteil bei Redaktionsschluss
dieses Bulletins noch nicht verkündet.
augenauf Zürich
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