augenauf hat bereits am 22. Juni 1999 die Geschäftsprüfungskommission (GPK)
des Nationalrates über die Westafrika-Route informiert und sie gebeten, im
Rahmen der parlamentarischen Aufsicht Nachfragen bei den beteiligten
Departementen – dem EJPD und dem EDA – zu tätigen. Die Demokratischen
Juristinnen und Juristen der Schweiz (DJS) haben im gleichen Sinne
interveniert. Im September hat der Präsident der Sektion Behörden der GPK,
Fulvio Pelli, über die Abklärungen der GPK informiert und festgehalten,
dass sich das BFF bei den «Rückführungen (...) über die Westafrika-Route
(...) in einem rechtlich abgesicherten Rahmen» bewege. Die zuständigen
Beamten im BFF haben die GPK-Vertreter offensichtlich im Unklaren über die
wahren Umstände der Ausschaffungen über die Westafrika-Route gelassen. Es
muss angenommen werden, dass die Parlamentarier von BFF-Beamten angelogen
wurden. Sollte sich dieser Verdacht erhärten, müssten disziplinarrechtliche
Massnahmen gegen die verantwortlichen BFF-Beamten geprüft werden. Aufgrund
der neuen Informationen hat augenauf das BFF aufgefordert, Ausschaffungen
nach Abidjan umgehend zu stoppen. Wir sind ausserdem der Meinung, dass die
Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte die Westafrika-Route
des BFF einer detaillierten Prüfung unterziehen und dafür sorgen muss, dass
bei der Abschiebung von Flüchtlingen künftig weder internationale
Verpflichtungen noch rechtsstaatliche Grundsätze verletzt werden.
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