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Unter 79 Kilogramm Polizei erstickt
Zur Erinnerung: Der 27-jährige Nigerianer Samson Chukwu wurde am 1. Mai 2001 im Ausschaffungsgefängnis Granges, Sion, getötet. Zwei Walliser Beamte drückten ihn in der Zelle bäuchlings zu Boden und rissen seine Arme nach hinten, um ihn in Handschellen zu legen. Einer der beiden Beamten setzte sich mit seinen ganzen 79 Kilo auf Samson Chukwus Rücken. Der Ausschaffungshäftling erstickte.
Bisher wurden alle Verfahren, die im Zusammenhang mit Samson Chukwus Tod angestrengt wurden, abgeschmettert. Ein Mann ist in den Händen von zwei Polizisten gestorben, und niemand ist schuld daran. Das Bundesgericht hat am 23. Mai die Nichtigkeitsbeschwerde und am 23. Juli den Rekurs gegen das Urteil des Walliser Untersuchungsrichters und des Kantonsgerichtes abgelehnt. Die von den kantonalen Behörden angezweifelte Berechtigung der Verwandten Samson Chukwus, eine Klage zu führen, wurde vom Bundesgericht nicht abschliessend beurteilt. Die Bundesrichter argumentierten, dass die Klage auch aus einem andern Grund nicht legitim sei, nämlich weil die beteiligten Polizeibeamten nicht als Einzelpersonen haftbar seien. Sie hätten in ihrer Funktion als kantonale Angestellte gehandelt, und deshalb sei, wenn schon, der Kanton haftbar.
Der Anwalt der Familie ist nun daran, mit den Verwandten Samson Chukwus eine Klage gegen den Kanton zu diskutieren.
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