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«Aktion Wolf»
Spezialeinheit der Basler Polizei überfällt kurdische Familie
22.02.2000
 


Am 22. Februar 2000 morgens um fünf Uhr zwanzig stürmt die Sondereinheit Basilisik der Basler Polizei die Wohnung einer ahnungslos schlafenden kurdischen Familie.

"Die sieben Personen im Erdgeschoss eines Wohnpavillons erwachen vom Donner einer zertrümmerten Tür. Kurz darauf dringen Männer in die Schlafzimmer ein, zerren die Schläfer aus ihren Betten, fesseln sie mit Handschellen, stülpen ihnen Stoffsäcke über die Köpfe und legen sie auf den Boden. Unter den Gefesselten befinden sich auch der geistig schwer behinderte Ali und die vierzehnjährige Zerrin. Der Familie ist nicht klar, dass es sich bei den Eindringlingen um eine Sondereinheit der Polizei handelt. Die ungefähr zehn Männer sind bewaffnet und tragen einen dunkelblauen Kampfanzug, kugelsichere Westen und sind vermummt mit Kappen mit Augenlöchern, sogenannten Sturmhauben. Das Gebäude ist umstellt von weiteren Polizisten. Laut Angaben der Familie E. sind etwa 30 Männer im Einsatz."

So berichtete die Basler Zeitung am 25. Februar.

 

Mit vorgehaltener Waffe werden verängstigte NachbarInnen zurückgedrängt. Die drei Söhne der Familie werden - in Unterhosen - abgeführt, in Einzelzellen gesteckt und dann am Nachmittag wieder freigelassen. Die misshandelten Familienmitglieder zeigen Blutergüsse und Wunden. Der geistig behinderte Bruder erleidet infolge des Traumas mehrere epileptische Anfälle.

 

Seltsame Ermittlungsmethoden

Die Polizei behauptet, die Hausdurchsuchung stehe im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einer Auseinandersetzung zwischen kurdischen und türkischen Leuten im November 1999 in der Nähe des Güterbahnhofs Wolf, von der die Polizei vermutet, dass eventuell auch eine Schusswaffe abgefeuert worden sein könnte.

Insgesamt seien an neun verschiedenen Orten elf Personen festgenommen worden, die alle kurz darauf wieder freigelassen wurden. Es scheint, dass nur bei der Familie E. eine Sondereinheit eingesetzt wurde. Waffen wurden bei der Hausdurchsuchung keine gefunden. Der Hauptverdächtige war während der Tatzeit nachweislich an seinem Arbeitsplatz. Eine simple Tatsache, die die Polizei trotz dreimonatiger Ermittlungszeit vor dem Überfall nicht festzustellen imstande war.

 

Reaktionen und Folgen

Der Anwalt der Familie hat beim Ersten Staatsanwalt Einsprache erhoben und Strafanzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstattet. Publik wurde der Skandal durch mehrere Artikel von M. Wyssmann in der Basler Zeitung. Dadurch wurden diverse Reaktionen ausgelöst. In einer spontanen Demonstration gaben etwa hundert Personen ihrer Empörung über das rassistische, gewalttätige Vorgehen der Polizei Ausdruck.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates ist ebenfalls aktiv geworden. Es ist nicht das erste Mal, dass sie von der Praxis des "Sack über den Kopf Stülpens" hören. Im Rahmen des allgemeinen Berichtes der Geschäftsprüfungskommission, der im Herbst erscheint, wird die GPK auch zur "Aktion Wolf" Stellung nehmen. Zudem hat J. Goepfert (SP) eine Interpellation im grossen Rat eingereicht. Die Antworten von Regierungsrat Schild (PMD) auf die verschiedenen Vorwürfe waren unqualifiziert und nicht zufriedenstellend. Im wesentlichen repetiert er, dass der Einsatz durchaus verhältnissmässig gewesen sei. Er leugnet, dass die drei Verhafteten in Unterhosen abgeführt worden seien und dass dem 14-jährigen Mädchen ein Sack über den Kopf gestülpt worden sei. Damit widerspricht er unverfroren verschiedenen Zeugenaussagen.

Stolz weist Herr Schild zudem daraufhin, dass es weder bei der "Aktion Wolf" noch bei ähnlichen Einsätzen in jüngerer Vergangenheit zu einem Schusswechsel kam, was hauptsächlich auf das konsequente und sorgfältig geplante Vorgehen der Einsatzkräfte zurückzuführen sei. Eine ausgesprochen zynische Aussage in Anbetracht der Tatsache, dass bei der Aktion Wolf einzig die Polizei über Waffen verfügte.

"augenauf Basel" verurteilt aufs schärfste die "Aktion Wolf" und die von der Sondereinheit "Basilisk" angewandten Methoden. Mit Befremden stellen wir fest, dass die Polizei trotz dreimonatiger Voruntersuchung nicht imstande war, von vornherein festzustellen, von welchen Familienmitgliedern die Wohnung bewohnt wird und dass der vermeintlich Hauptverdächtige zur Tatzeit friedlich an seinem Arbeitsplatz gewesen war.

Demütigung als Taktik?

Das Vorgehen, den Überwältigten Kapuzen überzustülpen und dann Einzelne nur mit Unterhosen bekleidet in eine Zelle zu verfrachten, kann keinenfalls mit irgendwelchen polizeitaktischen Massnahmen erklärt werden. Diese Techniken dienen ausschliesslich der Demütigung und Einschüchterung der Verhafteten. Damit gibt die Basler Polizei zu erkennen, wie sie die hier lebenden KurdInnen einschätzt beziehungsweise behandelt: als potentielle TerorristInnen.

Offiziell wurde in einer Schlägerei zwischen Türken und Kurden ermittelt. Ein derart unverhältnismässiges Vorgehen kann dadurch jedoch nicht gerechtfertigt werden. Oder folgen einer Schlägerei zwischen Schweizer Gangs - z.B. zwischen verschiedenen Fussballfans - ebensolche Spezialeinsätze? Sei es, dass ganz einfach "die Kurden" eingeschüchtert werden sollen, sei es, dass die Polizei die kurdische Familie für eine Einsatzübung missbrauchte, mit solch rassistischem Vorgehen betreibt die Polizei eine menschenverachtende Politik. Die "Aktion Wolf" ist kein spektakulärer Einzelfall, aber der einzige Fall, der bisher an die breite Öffentlichkeit gedrungen ist.