Reaktionen und Folgen
Der Anwalt der Familie hat beim Ersten Staatsanwalt Einsprache erhoben und Strafanzeige wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung erstattet. Publik wurde der Skandal durch mehrere Artikel von M. Wyssmann in der Basler Zeitung. Dadurch wurden diverse Reaktionen ausgelöst. In einer spontanen Demonstration gaben etwa hundert Personen ihrer Empörung über das rassistische, gewalttätige Vorgehen der Polizei Ausdruck.
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates ist ebenfalls aktiv geworden. Es ist nicht das erste Mal, dass sie von der Praxis des "Sack über den Kopf Stülpens" hören. Im Rahmen des allgemeinen Berichtes der Geschäftsprüfungskommission, der im Herbst erscheint, wird die GPK auch zur "Aktion Wolf" Stellung nehmen. Zudem hat J. Goepfert (SP) eine Interpellation im grossen Rat eingereicht. Die Antworten von Regierungsrat Schild (PMD) auf die verschiedenen Vorwürfe waren unqualifiziert und nicht zufriedenstellend. Im wesentlichen repetiert er, dass der Einsatz durchaus verhältnissmässig gewesen sei. Er leugnet, dass die drei Verhafteten in Unterhosen abgeführt worden seien und dass dem 14-jährigen Mädchen ein Sack über den Kopf gestülpt worden sei. Damit widerspricht er unverfroren verschiedenen Zeugenaussagen.
Stolz weist Herr Schild zudem daraufhin, dass es weder bei der "Aktion Wolf" noch bei ähnlichen Einsätzen in jüngerer Vergangenheit zu einem Schusswechsel kam, was hauptsächlich auf das konsequente und sorgfältig geplante Vorgehen der Einsatzkräfte zurückzuführen sei. Eine ausgesprochen zynische Aussage in Anbetracht der Tatsache, dass bei der Aktion Wolf einzig die Polizei über Waffen verfügte.
"augenauf Basel" verurteilt aufs schärfste die "Aktion Wolf" und die von der Sondereinheit "Basilisk" angewandten Methoden. Mit Befremden stellen wir fest, dass die Polizei trotz dreimonatiger Voruntersuchung nicht imstande war, von vornherein festzustellen, von welchen Familienmitgliedern die Wohnung bewohnt wird und dass der vermeintlich Hauptverdächtige zur Tatzeit friedlich an seinem Arbeitsplatz gewesen war.
|