Wenn die Polizei schwarz sieht ...
Jung, schwarz und männlich = Dealer |
Juli 2002 | |
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Die Unschuldsvermutung und die Verhältnismässigkeit der Mittel gelten in Basel nicht für alle Leute. Im Juli 02 hat die Basler Polizei eine einwöchige Aktion gegen so genannte «schwarze Kokaindealer» unternommen, bei der auf solche Rechtsgrundsätze keine Rücksicht genommen wurde. Wer immer schwarz, männlich, jung und mobil war und sich im Kleinbasler Dreieck zwischen Rhein, Kaserne und Johanniterbrücke aufhielt, wurde während einer Woche pausenlos angehalten, kontrolliert - und allenfalls bei der Kontrolle gleich noch gefilmt. Dass das «suspekte» Quartier zugleich das Herzstück Kleinbasels ist, belebt und vor allem von einer ausländischen - auch afrikanischen - Bevölkerung dicht besiedelt, spielte bei der Planung und Durchführung dieser Aktion offenbar keine Rolle - oder wurde im Gegenteil bewusst einkalkuliert. Der Höhepunkt der unverhältnismässigen Aktionswoche war eine Razzia an einem belebten Treffpunkt am Rheinufer unterhalb der Florastrasse. An dieser Stelle ist die Rheinpromenade an heissen Sommertagen dicht bevölkert von Menschen aus dem Quartier und aus der Umgebung, es wird gebadet und gelesen, gegessen und getrunken, musiziert und gespielt. Am 18. Juli 2002 gegen 16 Uhr fuhren ohne äusseren Anlass Polizeiautos vor. Sämtliche dunkelhäutigen Männer, die sich zu diesem Zeitpunkt bei der Rheinpromenade aufhielten, wurden mit Handschellen abgeführt, unabhängig davon, ob sie sich untereinander kannten und beisammen sassen oder nicht. Das einzige Kriterium für eine Verhaftung war ihre schwarze Hautfarbe. Bei keinem der Betroffenen wurde vorher eine Ausweiskontrolle durchgeführt. Bei der Aktion wurden zahlreiche Männer in Handschellen abgeführt, die in Basel oder der Region regulär wohnen und arbeiten. Sie wurden auf verschiedene Polizeiposten verfrachtet und dort in Zellen eingesperrt. Sie mussten sich ausziehen, wurden mit Fingerabdrücken und Fotos registriert und stundenlang festgehalten. Einzelne der Verhafteten sollten zur Arbeit fahren. Erst als sie die Beamten darauf hinwiesen, wurden sie nach kurzen Abklärungen freigelassen. |
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