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  Dein Freund und Helfer ....
Polizeihelm als Schlagwaffe
Juli 2003
 


Dass es die Mediensprecher der Basler Polizei und die Verfasser der Medienmitteilungen mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, ist spätestens seit dem Fall des Grenzpolizisten bekannt, dessen rassistischen Sprüche und ungerechtfertigte Gewaltanwendungen im August 2001 für Schlagzeilen sorgte.

Je längs je mehr kommt der Eindruck auf, dass manche polizeiliche Medienmitteilungen nicht der Information der Bevölkerung, sondern dem Reinwaschen fehlbarer Beamter und dem Bagatellisieren von Amtsmissbräuchen dienen sollen. So auch bei einer Medienmitteilung ("Randalierer verletzte sich selbst") zu Ereignissen nach dem Fussballspiel FCB - FCZ vom 16.07.03:

Gemäss Polizeimeldung schlug ein alkoholisierter und "wild schreiender" Mann nach dem Match die Scheibe eines Signalhäuschens ein und zog sich dabei eine heftig blutende Schnittwunde zu. Daraufhin habe er in der Menge untertauchen wollen. Der von zwei Polizisten mehrfach vorgetragenen Aufforderung, stehenzubleiben, habe er keine Folge geleistet. Die Beamten hätten ihn verfolgt, gestellt und - da er sich stark gewehrt habe - in Handschellen gelegt. Dann habe man mit Hilfe eines anwesenden Arztes seine Wunde versorgt.

Die Polizei, Dein Freund, Helfer und Sanitäter!

 

Nachdem diese Meldung von der BaZ verbreitet worden war, meldeten sich spontan mehrere unabhängige Zeugen bei der Redaktion und bei der Staatsanwaltschaft. Übereinstimmend sagten sie aus, dass der Mann nach dem Einschlagen der Scheibe ruhig davongeschlendert sei. Plötzlich sei ein in der Nähe stehender Polizist losgesprintet, habe sich "wie eine Furie" von hinten auf den Mann gestürzt und ihm "den Polizeihelm in brutalster Art und Weise um den Kopf gehauen". Der Mann sei zu Boden gesunken und der Polizist sei "auf ihn drauf gesprungen". Zwei weitere Beamte seien hinzugekommen und hätten das Opfer festgenommen. Als sich ein Zeuge nach dem Namen des Helmschlägers erkundigte, sei dieser aufgestanden und in der Menge untergetaucht.

Alle Zeugen erklärten übereinstimmend, dass der Angriff des Beamten "aus dem Nichts" erfolgt sei und dass keine Aufforderung, stehen zu bleiben gehört wurde. Einigkeit herrschte auch darüber, dass die Polizeiaktion "unverhältnismässig und brutal" war.

In der Folge gab die Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie aufgrund der Zeugenaussagen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.

Man darf gespannt sein ...

 
 
 

Optische Täuschung?

Mitte Juni 04 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Polizisten ein, welcher nach einem Fussballspiel am 16.07.03 gemäss mehrerer Zeugenaussagen mit dem Polizeihelm auf einen Randalierer eingeprügelt hatte.

Laut Gutachten der Rechsmedizin habe keine der Verletzungen auf einen Helmschlag zurückgeführt werden können. Zudem seien mehrere Zeugen befragt worden, welche den Vorfall NICHT gesehen hätten und auch das betrunkene und unter Medikamenteneinfluss stehende Opfer könne sich nicht an einen Helmschlag erinnern. Zeugen, welche etwas anderes gesehen hätten, seien einer Täuschung unterlegen, da der Polizist, welcher schliesslich nur habe helfen wollen, den Helm am Ellbogen angehängt gehabt habe.