Wenn die Polizei schwarz sieht ...
Von versehentlich Kontrollierten und unsicheren Sicherheitsholstern |
Juli 2003 | |
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Und wie so oft, meldeten sich bei der Presse und bei augenauf Zeugen, welche den Vorfall (übereinstimmend) anders gesehen hatten. Aufgrund von Recherchen durch augenauf Basel ergibt sich folgender Ablauf: Tatsächlich stritten sich zwei Afrikaner direkt vor dem Haus der Frau, welche die Polizei aufgeboten hatte. Bis der erste Polizeiwagen auftauchte, hatten sich die Streithähne jedoch in eine Seitenstrasse abgesetzt. Die vorbeirasende Streife reagierte nicht auf das Winken eines die Polizei erwartenden Zeugen und hielt erst etwa 200 Meter weiter vorne an, wo sich vor einem Hauseingang vier Nigerianer unterhielten. Die Beamten sprangen aus dem Fahrzeug und herrschten die verdutzten Männer an, sich auszuweisen. Diese wollten wissen, was denn der Anlass sei. Ein Diskussion begann, welche durch das Klingeln des Handys eines der Anwesenden unterbrochen wurde. Als dieser das Gespräch entgegennehmen wollte (er erwartete einen Anruf seiner Frau), wurde er von einem der Polizisten angeschnauzt "Lass das! Ich bin noch nicht mit Dir fertig!". Der Mann ignorierte den nicht eben höflich vorgetragenen Befehl, worauf sich erst einer, dann drei weitere Polizisten auf ihn stürzten und ihn zu Boden rissen (inzwischen war ein zweites Polizeiauto eingetroffen - auch dessen Fahrer hatte das Winken der Zeugen der ursprünglichen Rauferei ignoriert). Wie die Waffe schliesslich aus dem Sicherheitsholster in die Hand des Kontrollierten gelangen konnte, wer sie wann entsichert hatte, wer letztendlich den Finger am Abzug hatte, ob es ein Unfall, eine Panikreaktion oder tatsächlich ein vorsätzlicher Tötungsversuch war, konnte keineR der ZeugInnen mit Sicherheit sagen. Gesichert ist nur, dass sich im Verlauf der Rauferei ein Schuss gelöst hatte, welcher aber glücklicherweise nur eine Mauer traf. Ein schlechtes Licht auf die Sachlichkeit der Kontrolle belegt auch die Aussage eines Zeugen, welcher das Wort "Sauneger" aus dem Mund eines Beamten gehört hatte (als er dies später auf dem Posten zu Protokoll bringen wollte, verweigerte der aufnehmende Polizist die Niederschrift des Schimpfwortes mit der Begründung, dass er keine rassistischen Ausdrücke zu schreiben bereit sei). |
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