Dein Freund und Helfer ....
Vom Regen in die Traufe |
Aug. 2003 | |
Als die beiden, verfolgt von den Hooligans, am angegebenen Ort aus dem Tram flüchteten, stand da tatsächlich eine Polizei-Kastenwagen am Strassenrand. Verzweifelt versuchten die Studenten, die Aufmerksamkeit der Beamten auf die Hooligan-Gruppe zu lenken, mit dem Erfolg, dass sie nun auch noch von den "Freunden und Helfern" angegriffen wurden: ohne sichtbaren Anlass stürzten sich mehrere Grenadiere auf die Brüder, rissen sie zu Boden, würgten sie, fesselten sie, zerrten sie an den Haaren wieder hoch, stellten sie mit gespreizten Beinen und an die Mauer gepresstem Gesicht für 5 Minuten an eine Wand und verluden sie anschliessend unsanft in zwei Autos. Der Versuch eines verbalen Protestes wurde mit der Androhung einer Anzeige wegen Diensterschwerung unterbunden. Die Frage nach dem Grund der Festnahme wurde ebensowenig beantwortet, wie diejenige nach Namen der beteiligten Beamten. Dafür mussten sich die Brüder Ausdrücke wie "Wichser" oder "Depp" anhören und wurden mit Faustschlägen bedroht. |
Auf dem Posten folgten ein Striptease, ein Alkoholtest und ein Zellenaufenthalt, bis schliesslich klar wurde, dass es sich um Opfer und nicht um Täter handelte. Ohne Entschuldigung wurden sie entlassen. In einer Stellungnahme schob die Basler Polizei die Schuld dann wieder auf die Malträtierten: es habe sich um zwei "stark alkoholisierte" randalierende Jugendliche gehandelt, welche auf die Ordnungshüter "eingelärmt" und sie "an der Wegfahrt gehindert" hätten, worauf sie zwecks Ausnüchterung auf den Posten mitgenommen worden seien. Auch in diesem Fall meldeten sich nach der Publikation in der Tagespresse Zeugen, welche die Version der Opfer bestätigten. |
Nachtrag I
Polizisten verurteilt - kein Unrechtsbewusstsein |
Mai 2005 | |
Ende Mai 2005 fand der Prozess gegen zwei beteiligte Polizisten statt. Die Anklage - lautend auf Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Drohung - vertrat der Erste Staatsanwalt Hug höchstpersönlich. Die Forderung: zwei, bzw. 4 Wochen Gefängnis bedingt. Ebenfalls zur Verhandlung stand eine Klage der Polizei gegen die Opfer («Rauschzustand» und «Diensterschwerung»). Die Verteidigung versuchte, Verständnis für das Vorgefallene zu wecken. Erstens seien die Hooliganopfer betrunken gewesen und zweitens sei die Polizei nun mal «keine Tanzschule». Die angeklagten Polizisten selbst waren sich keiner Schuld bewusst, sie würden «alles wieder genau gleich machen». Von übertriebener Gewalt wollte man nichts wissen und die Becshimpfungen und Drohungen wurden banalisiert. Nicht zuletzt dank der Aussage eines unbeteiligten Zeugen kam der Strafgerichtspräsident dennoch zum Schluss, dass tatsächlich ein Fehlverhalten seitens der Polizei vorlag. Der eine Beamte erhielt 10 Tage bedingt wegen Körperverletzung, der andere drei Tage bedingt wegen «inadäquater Überführung» des Opfers ins Polizeiauto. Bewährungsfrist 2 Jahre. Einen Freispruch gab es auf der einen Seite vom Vorwurf der Freiheitsberaubung, auf der andern von der angekreideten Diensterschwerung. Obwohl das Urteil deutlich unter dem Antrag des Staatsanwaltes liegt, empörten sich die verurteilten Polizisten, dass sie «so» ihre Arbeit nicht mehr machen könnten und kündigten Rekurs an. |
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