Ausschaffungshaft Solothurn Stellungnahme augenauf Basel (augenauf Bulletin März 2001) |
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Ausschaffungshäftlinge im Solothurner Knast «Wie ein Tier behandelt» augenauf Basel war im Winter 2000/2001 im Kanton Solothurn beschäftigt, welcher berühmt-berüchtigt für die lausige Behandlung von Flüchtlingen ist. Der Grund: Die Ausschaffungshäftlinge unterliegen einem Haftregime, das weit von den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalstandards entfernt ist. |
Diesen Winter deckten Recherchen von augenauf in Sachen Haftbedingungen gravierende Missstände im Untersuchungsgefängnis (UG) von Solothurn auf. Der Kanton tat sich nicht zum ersten Mal schwer mit der Einhaltung der Gesetze: Bereits 1997 - bevor im UG von Solothurn ein spezieller Trakt für Ausschaffungshäftlinge entstand - musste das Bundesgericht den Kanton zu einer Änderung der unhaltbaren Haftbedingungen zwingen. Eine gewisse Zeit lang zeigte das Urteil Wirkung, doch drei Jahre später wird im UG Solothurn wieder auf Machtmissbrauch gesetzt. Etappensieg für augenauf
Im Februar führte der Haftüberprüfungstermin eines der mit augenauf in Kontakt stehenden Flüchtlings aus dem UG Solothurn zu seiner Freilassung. Der Richter hielt in der Begründung fest: «Die Bedingungen waren aber während Wochen und damit allzu lange nicht gesetzeskonform. (…) Ein einwandfreies Regime ist aber zwingend, wenn die Haft um weitere drei Monate verlängert werden sollte.» Bulletin Nr. 30; März 2001 |
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