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Die schmerzvollen Erfahrungen des Pressestimmen |
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Basler Zeitung 18. August 2000 |
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Mit Hungerstreik auf Ausschaffungshaft reagiert Kein Besuchsrecht ohne Trennscheibe und keine freie Arztwahl erhielt zeitweise ein traumatisierter Asylsuchender aus dem Libanon. Im Hintergrund der Konflikte steht ein übereilter Nichteintretensentscheid der Bundesbehörden. Der Betroffene trat in einen Hungerstreik. Liestal. jme. Ali X., libanesischer Staatsangehöriger, wurde mit Sicherheit durch die Kriegswirren in seiner Heimat traumatisiert. Anzunehmen ist auch, dass er in einer palästinensischen Organisation mitwirkte, welche Jassir Arafat nahe steht. Aus einem Attentat auf einen nahen Verwandten im Jahre 1989 leidet er heute noch unter ärztlich attestierten Folgen von Schussverletzungen. Er klagt über Ohnmachtsanfälle, Atemnot, panisches Aufwachen aus nächtlichen Angstträumen. Problem mit Geheimpolizei Im Jahre 1995 reichte er ein erstes Asylgesuch ein, bestätigt Hanspeter Iselin, Vorsteher der Fremdenpolizei Baselland,
die Ausführungen der Bewegung «augenauf». Er zog das Gesuch später zurück, wurde wegen kleinerer Straftaten verurteilt,
erhielt eine Einreisesperre von zehn Jahren und wurde am 3. Juli 1996 nach Beirut ausgeschafft.
Angst und Verzweiflung Auf diese Haft reagierte er mit Angst und Verzweiflung. Bis 4. August war er in Hungerstreik. Deswegen wurde er vom
Bezirksgefängnis Sissach, normalerweise Haftort für Ausschaffungshäftlinge mit offenerem Vollzugsregime, in das
Bezirksgefängnis Liestal, bestimmt vor allem für Untersuchungshaft, verlegt.
Reisepapiere angefordert Nach Darstellung von Hanspeter Iselin von der Fremdenpolizei wurden von den libanesischen Behörden Reisepapiere angefordert. Diese werden in naher Zukunft erwartet. Dann müsse Ali X. nach dem Libanon zurückkehren. Im Verweigerungsfalle stehe ein Charterflug in Aussicht. «Augenauf» hofft dagegen, den Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge in Wiedererwägung ziehen zu können. Denn Alis Gesundheitszustand deute hin auf die von ihm vorgebrachten traumatisierenden Hafterfahrungen. |
Basler Zeitung 1. September 2000 |
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Direkt ins Gefängnis Aus dem Baselbiet in den Libanon ausgeschafft wurde Ali X. Die Familie erwartete ihn vergebens - er wurde auf der Stelle verhaftet. Liestal. jme. Vergeblich warteten die Angehörigen im Flughafen von Beirut auf den libanesischen Staatsangehörigen
Ali X., nachdem dieser am Samstag, 19. August, in Begleitung von zwei Baselbieter Polizisten ausgeschafft worden war
(vgl. BaZ vom 18. August). Sie fürchteten vor allem, er sei von der syrischen Geheimpolizei
verschleppt worden. Denn diese hat offenbar ein scharfes Auge auf ihn und die ganze Familie, die sie palästinensischer
Aktivitäten verdächtigt.
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Basler Zeitung 23. September 2000 |
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Schläge gegen einen Asylbewerber? Schwere Vorwürfe erhebt «augenauf» zur Ausschaffung eines Libanesen. Er sei im Gefängnis Liestal spitalreif geschlagen worden. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion bestreitet dies «mit allem Nachdruck». Liestal. jme. Unbestritten ist, dass der Libanese Ali X. (Name fingiert) auf die ihm bevorstehende Ausschaffung mit panischer Angst, Wut und mit Suizidneigungen reagierte (vgl. BaZ vom 18. August und 1. September). Wie weit dies auf politische Gründe der Gefährdung im Libanon zurückzuführen ist, muss in einem Wiedererwägungsgesuch gegen den Asyl-Nichteintretensentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge geprüft werden. Nach seiner Darstellung hatte er im Libanon erhebliche Schwierigkeiten mit der syrischen Geheimpolizei. Fest steht ferner, dass er unter den Folgen von Schussverletzungen aus dem Jahre 1989 nach wie vor leidet. Ali X. wurde am 19. August in Begleitung von drei Polizisten vom Bezirksgefängnis Liestal nach Genf gefahren. Dort
erhielt er von einer Beamtin der Fremdenpolizei die libanesischen Reisepapiere. Dann wurde er nach Beirut geflogen und
den libanesischen Behörden übergeben. Nach Stephan Mathis von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion war dort die
stellvertretende schweizerische Botschafterin sowie der Chef der libanesischen Einwanderungsbehörde anwesend.
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Basler Zeitung 30. November 2000 |
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Kein Verfahren nach umstrittener Ausschaffung Das Besondere Untersuchungsrichteramt des Kantons Baselland verzichtet auf ein Strafverfahren gegen Polizeibeamte und deren obersten Vorgesetzten, Regierungsrat Andreas Koellreuter. Es geht um Umstände einer Ausschaffung. Liestal. jme. Mit Verzweiflung, Wut und Suizidneigungen reagierte der libanesische Asylsuchende Ali X. (Namen fingiert) gegen die ihm bevorstehende Ausschaffung (vgl. BaZ vom 18. August, 1. und 23. September). Fest steht, dass er am 18. August vom Bezirksgefängnis Sissach in das Gefängnis Liestal verlegt, der Videoüberwachung unterzogen, an Händen und Füssen gefesselt wurde. Dies sei zu seinem Schutz notwendig geworden, stellte Stephan Mathis von der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion fest. Der Anwalt von Ali X., Nicolas Roulet, vermittelt durch die Bewegung «augenauf», bezweifelt die Verhältnismässigkeit dieser Massnahmen. Nach seinem Rückschub am 19. August wurde Ali X. in Libanon wegen des Vorwurfs von Passvergehen bis 31. August in Haft genommen. Danach berichtete er, er sei im Bezirksgefängnis Liestal nicht nur gefesselt, sondern auch misshandelt worden. In diesem Sinne legte er das Zeugnis des libanesischen Arztes W.A.S. mit dem Attest verschiedener Verletzungen vor. Dies veranlasste «augenauf», Strafanzeige gegen die namentlich nicht bekannten Polizeibeamten und gegen deren obersten Vorgesetzten, Regierungsrat Andreas Koellreuter, zu erheben. «Äusserst unwahrscheinlich» Janos Fabian vom Besonderen Untersuchungsrichteramt (BUR) hält jetzt die vorgebrachten Anschuldigungen bezüglich der
Polizeibeamten für äusserst unwahrscheinlich, wie er gegenüber der BaZ erklärte. Im Hinblick auf Regierungsrat Andreas
Koellreuter fehle zudem der persönliche Bezug. Dies veranlasste ihn, auf die Einleitung von Strafverfahren zu verzichten.
Zuvor führte er mehrere Befragungen durch. Befragt wurden die bei der Ausschaffung gegenwärtigen Beamtinnen und Beamten
der Fremdenpolizei, der Kantonspolizei Baselland und des Bundesamtes für Flüchtlinge, zwei Zollbeamte des Flughafens
Genf, eine Mitarbeiterin der schweizerischen Botschaft in Libanon. Weitere Befragungen in Libanon hätten die formelle
Eröffnung des Strafverfahrens zur Beanspruchung von Rechtshilfe erforderlich gemacht, erklärt Janos Fabian. Niemand
habe die vorgebrachten Verletzungen bestätigen können.
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Basler Zeitung 16.05.2001 |
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Für Abklärungen gegen Polizisten Liestal. jme. Gegen Baselbieter Polizeibeamte und deren obersten Vorgesetzten, Regierungsrat Andreas Koellreuter, muss nun doch ein Ermittlungsverfahren durchgeführt werden. Dies entschied das Verfahrensgericht in Strafsachen auf Begehren des Libanesen Ali X. Zur Diskussion stand, ob es zu Misshandlungen im Bezirksgefängnis Liestal kam (vgl. zuletzt BaZ vom 30. November 2000). Beim Betroffenen handelt es sich um einen abgewiesenen Asylbewerber. Er reagierte mit Verzweiflung auf die ihm bevorstehende Ausschaffung, durchgeführt am 19. August. In Libanon war er bis 31. August in Haft. Danach übermittelte er der Bewegung «augenauf» das Gutachten eines libanesischen Arztes, welches ihm mehrere Verletzungen attestierte. Er sei im Untersuchungsgefängnis Liestal am 18. August von Polizeibeamten misshandelt worden, lautete sein Vorwurf. In Vertretung von Ali X. erstattete «augenauf» Strafanzeige. Das Besondere Untersuchungsrichteramt (BUR) stellte das Verfahren «wegen offensichtlichem Fehlen einer Straftat» ein. Dagegen wandte sich Al X. an das Verfahrensgericht. Dieses hiess jetzt die Beschwerde gut und veranlasste das BUR, das Strafverfahren wieder aufzunehmen. Denn im Zweifel sei für die Eröffnung einer Strafuntersuchung zu entscheiden. Dies gelte, wenn nicht von vornherein mit Sicherheit eine Straftat ausgeschlossen werden könne. Als wichtiges Motiv für die Untersuchung nannte das Gericht das Vorliegen des Gutachtens des Arztes. |
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