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Bässlergut

Ausschaffungsgefängnis Bässlergut

Pressestimmen zur Ausschaffungshaft und zur Eröffnung des Ausschaffungsgefängnisses in Basel


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Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt (8.01.1998)
   

Vor dem Bau einer Ausschaffungshaftanstalt im "Bässlergut"

Für die Planung und Erstellung eines Gebäudes für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft an der Freiburgerstrasse ("Bässlergut") beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, einen Kredit von total 12 Millionen Franken zu bewilligen, wobei er aufgrund bisher gemachter Zusagen davon ausgeht, dass diese Investition vom Bund übernommen wird. Gleichzeitig ersucht der Regierungsrat um eine Kreditgewährung von total 3,24 Millionen Franken für bauliche Massnahmen in der Vollzugsanstalt Schällemätteli, wobei er auch hier mit Bundesbeiträgen von etwa 45 Prozent des Gesamtbetrages rechnet.

Drei Gründe sind es im wesentlichen, welche den Regierungsrat dazu veranlassen, auf dem "Bässlergut" ein Gebäude für die Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft erstellen zu lassen:

Zunächst zeigen die Erfahrungen beim Vollzug des Bundesgesetzes über Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht, dass die Papierbeschaffung zwecks Weg- oder Ausweisung bei gewissen Staatsangehörigen zunehmend mühsamer und zeitraubender geworden ist, was bei den betreffenden Personen zu einer längeren Dauer der Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft führt. Zum zweiten vollzieht der Kanton Basel-Stadt seit dem 1. Januar 1996 namens der Eidgenossenschaft die sich aus dem Staatsvertrag über das neue Rückübernahmeabkommen Deutschland/Schweiz ergebenden Verpflichtungen, zu denen unter anderem auch die Sicherstellung einer bevorstehenden Wegweisung von nicht aufenthaltsberechtigten Personen gehört. In aller Regel folgen solchen Rückübernahmen mehr oder weniger lang dauernde Ausschaffungshaften. Im übrigen beabsichtigt auch der deutsche Vertragspartner, eine grenznahe Zentralstelle zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens mit der Schweiz einzurichten. Diese soll in Weil am Rhein gegenüber der Bundesempfangsstelle für Asylsuchende auf dem "Bässlergut" zu liegen kommen.

Die Erstellung einer eigenständigen Ausschaffungshaftanstalt ist zum dritten aber vor allem auch deshalb unumgänglich, weil dem Kanton Basel-Stadt bisher für die Unterbringung von Administrativhäftlingen lediglich die Vollzugsanstalt Schällemätteli (männliche Personen) und das Untersuchungsgefängnis Waaghof (weibliche Personen) zur Verfügung stehen. Beide Unterbringungsorte - vor allem die Vollzugsanstalt Schällemätteli - erfüllen jedoch die gesetzlich geforderten Haftbedingungen für Ausschaffungshaften nicht in genügender Weise.

Das bauliche Konzept sieht vor, in je zwei Gebäudeflügeln im ersten und im zweiten Obergeschoss insgesamt vier Gruppen à zwölf Ausschaffungshäftlinge unterzubringen, wobei pro Gruppe je vier Einer-, zwei Zweier- und eine Viererzelle eingerichtet werden sollen. Beim für das "Bässlergut" beantragten Kredit handelt es sich um einen Übergangskredit im Sinne einer Vorfinanzierung, da die Planungs- und Erstellungskosten des Bauvorhabens abzüglich eines Pauschalbetrages von 200'000 Franken sowie lokaler Gebühren fast vollständig vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement übernommen werden.

Bei den beantragten baulichen Massnahmen für das Gefängnis Schällemätteli geht es zur Hauptsache um die Fortführung der bereits in den Jahren 1989 bis 1991 erfolgten Sanierungs- und Umbauarbeiten der Gesamtanlage sowie des Flügels III (Zellentrakt). In diesem Sinne soll nun auch der Flügel II dem für den Strafvollzug geltenden baulichen Standard angepasst werden. Nach dem Bau der neuen Ausschaffungshaftanstalt ist vorgesehen, den Flügel l (bisher Unterbringung der Personen in Ausschaffungs- und Vorbereitungshaft) zu schliessen beziehungsweise nur noch als Notunterkunft zu verwenden.

Mit der Erstellung eines Gebäudes für die Ausschaffungshaft sowie dem Vollzug der vorgeschlagenen baulichen Massnahmen in der Vollzugsanstalt Schällemätteli wird zudem das seit 1994 von den zuständigen Behörden verfolgte Ziel endgültig erreicht, sowohl die Vollzugs- beziehungsweise Untersuchungshäftlinge als auch die verschiedenen ausländischen Insassenkategorien getrennt unterzubringen.

Basler Zeitung, 31.01.2000
   

927 Ausschaffungen

Im Kanton Basel-Stadt gab es im Jahre 1999 in 927 Fällen die Ausschaffungs- oder Vorbereitungshaft, erklärt Michel Girard von den Einwohnerdiensten. Nur in 381 Fällen wurde dabei die richterliche Bestätigung nach 96 Stunden nötig, in 34 Fällen die Verlängerung der Haft nach drei Monaten. Im «Schällemätteli» sind jetzt laut Hansjürg Bühlmann, Leiter der Abteilung Gefängniswesen, 40 Männer in fremdenpolizeilicher Haft, im Waaghof zwischen 2 und 5 Frauen. Das neue Ausschaffungsgefängnis im Bässlergut mit 48 Plätzen soll ab Juni über den Sommer hinweg sukzessive in Betrieb genommen werden. Noch fehlt zurzeit die soziale Betreuung.

Basler Zeitung, 14.06.2000
   

Umstrittene Paragrafen für die Gefängnisse

Bereits nach vier Jahren wird die Verordnung über das Gefängniswesen vom 19. Dezember 1995 umfassend überarbeitet. Die neuen Entwürfe zu den Basler Gefängnissen und zum Ausschaffungsgefängnis stiessen im Vernehmlassungsverfahren allerdings auf kritische Einwände.

Die Verordnung über das Gefängniswesen vom 19. Dezember 1995 war bestimmend für das Untersuchungsgefängnis Waaghof und das Vollzugsgefängnis Schällemätteli. Wie Hansjürg Bühlmann, Leiter der Abteilung für das Gefängniswesen, berichtet, wird im August dieses Jahres zusätzlich das Ausschaffungsgefängnis Bässlergut mit 52 Plätzen eröffnet. Dies wird jetzt zum Anlass genommen, entsprechend den bundesrechtlichen Vorgaben eine separate Verordnung zu dessen Betrieb zu erlassen. Doch auch die allgemeine Gefängnisverordnung erwies sich als überarbeitungsbedürftig. Denn als Folge einer staatsrechtlichen Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen an das Bundesgericht in Lausanne mussten einzelne Bestimmungen wieder aufgehoben werden.

Härtere Disziplinarstrafen

Vor allem wird mit dem neuen Verordnungsentwurf das Disziplinarwesen verschärft. Dies entspreche dem gegenwärtigen schweizerischen Standard, stellt hierzu Hansjürg Bühlmann fest. Im Schnitt seien die Führungsprobleme in den Gefängnissen schwieriger geworden. Kleinere Disziplinarstrafen erlässt die Gefängnisleitung, schwere Strafen die Leitung der Abteilung Gefängniswesen. Die Betroffenen können im Rekursverfahren einen Anwalt beiziehen. Als Maximalstrafen werden neu vorgesehen Arbeitssperren und Besuchssperren bis zu drei Monaten, Urlaubssperren bis zu einem Jahr, Zelleneinschluss bis zu 30 Tagen, Arrest bis zu 15 Tagen.

Auf Kritik von Advokatenkammer und Demokratischen Juristinnen und Juristen stossen vor allem das Arbeitsverbot sowie die überhöhten Maximalzeiten der Sperren von Besuchen und Urlauben. Wie hierzu Niklaus Ruckstuhl von der Advokatenkammer und Oliver Borer von den Demokratischen Juristinnen und Juristen betonten, müsse ab erster Stunde des Strafverfahrens die Wiedereingliederung gefördert werden. Hierzu gehören die Wahrung und Förderung der Arbeitsfähigkeit durch die Gefängnisarbeit, die Erhaltung verwandtschaftlicher und gesellschaftlicher Beziehungsnetze, die Gewährleistung von Betreuung, die Vermittlung in familiären Konfliktsituationen. In dieser Hinsicht erscheine die Arbeitssperre von vornherein als verfehlt, stellt Niklaus Ruckstuhl fest. Aber auch die Maximaldauer von Urlaubs- und Besuchssperren müssten kritisch in Frage gestellt werden.

Für die Ausschaffungshaft sichert das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung besondere Persönlichkeitsrechte. Der Vollzug der Haft darf keinen Strafcharakter haben. Wie jetzt die Demokratischen Juristinnen und Juristen beanstanden, werden dennoch bloss mindestens Besuchszeiten von einer Stunde pro Woche, Spaziergänge von einer Stunde pro Tag gewährleistet. Solche Minimalzeiten würden erfahrungsgemäss leichthin zur Regel, stellen sie fest. Briefversand und Telefonverkehr scheiterten oft an Geldmangel, wird weiter eingewendet.

Forderungen

Unter anderem auch im Hinblick auf die schlechte seelische Verfassung vieler Ausschaffungshäftlinge dürfe dies nicht hingenommen werden. Ein Mindestmass an Kontaktnahme müsse darum auch finanziell sichergestellt werden. Zu knapp umschrieben seien die psychosoziale und seelsorgerliche Betreuung. Zu weitgehend sei der Rahmen der Disziplinarstrafen, unter anderem mit dem Entzug von Vergünstigungen wie Besitz von Radio- und Fernsehgeräten sowie dem Wareneinkauf für die Dauer von 20 Tagen, mit Arbeitssperren bis zu vier Wochen, Besuchssperren bis zu einem Monat, Zelleneinschluss bis zu 15 Tagen, Arrest bis zu 10 Tagen.

Die Entwürfe beider Verordnungstexte würden gründlich überarbeitet, sichert Stephan Bläsi vom Polizei- und Militärdepartement zu. Die vorgebrachten Einwände, unter anderem gegen die Limitierung der Besuchs- und Briefverkehrsrechte, gegen die Arbeitssperre als Disziplinarmassnahme, die Maximaldauer der Besuchs- und Urlaubssperren verdienten die Überprüfung. Die Endfassung der Verordnungen könne darum im Vergleich zu den Entwürfen erhebliche Veränderungen bringen.

Jürg Meyer

Medienmitteilung des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt (5.09.2000)
   

Neuerungen im Gefängniswesen

Der Regierungsrat hat eine spezielle Verordnung über das Ausschaffungsgefängnis erlassen und gleichzeitig die Verordnung über das Gefängniswesen den heutigen Bedürfnissen und Erkenntnissen angepasst.

Neue Verordnung über das Ausschaffungsgefängnis

Für das neue Ausschaffungsgefängnis auf dem Bässlergut ist eine spezielle Verordnung erlassen worden. Wie es dem Haftzweck - der Sicherstellung der Durchführung einer Wegweisung aus der Schweiz - entspricht, wurden die persönlichen Rechte der fremdenpolizeilichen Häftlinge nur insoweit eingeschränkt, als es für die Sicherstellung eines geordneten Betriebsablaufs unerlässlich ist. So können diese Häftlinge ohne Einschränkung telefonieren, Briefe schreiben und erhalten und während der grosszügig gewährten Besuchszeiten Besuche empfangen.

Sobald das neu errichtete Ausschaffungsgefängnis seinen Betrieb aufnehmen kann, werden die fremdenpolizeilichen Häftlinge von der Strafanstalt "Schällemätteli" in das neue Gefängnis verlegt. Das Untersuchungsgefängnis Waaghof steht ausnahmsweise als Ausweichmöglichkeit zur Verfügung. Gründe wie Familienunterbringung, Geschlechtertrennung, Trennung aus Sicherheits- und Ordnungsgründen oder aber Auslastung des Ausschaffungsgefängnisses könnten zu einer solchen vorübergehenden Unterbringung im Waaghof führen. Dabei würden diese Häftlinge mit anderen Häftlingskategorien nicht in Kontakt kommen. Nach Wegfall des Ausnahmegrunds würden sie in das Ausschaffungsgefängnis überführt.

Totalrevidierte Verordnung über das Gefängniswesen

Mit der totalrevidierten Verordnung über das Gefängniswesen sind unter Berücksichtigung des jeweiligen Haftzwecks die persönlichen Rechte der Vollzugs- und Untersuchungshäftlinge erweitert worden. Insbesondere besteht neu ein unbeschränktes Korrespondenzrecht auch für die Untersuchungshäftlinge. Ihr Recht auf Besuchsempfang ist ebenfalls verbessert worden. Früher sollten Besuche im ersten Haftmonat in der Regel nicht länger als eine Viertelstunde pro Woche dauern, neu wird heute mindestens eine halbe Stunde eingeräumt. Ab dem zweiten Haftmonat wird mindestens eine Stunde pro Woche zugestanden. Die früher geltende Einschränkung, wonach dieses Recht nur nahen Familienangehörigen eingeräumt wurde, ist ersatzlos gestrichen worden. Sie lässt sich weder sachlich begründen noch mit den heutigen Gesellschaftsformen in Einklang bringen.

Im weiteren ist vorgesehen, für sämtliche Häftlingskategorien Merkblätter anzufertigen, welche die Häftlinge in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Rechte und Pflichten informieren sowie den Tagesablauf festlegen.

Schliesslich sind die Disziplinarmassnahmen verschärft worden. Vor allem die Anhebung der möglichen Arresttage von 4 auf 10 Tage fusst auf der Erkenntnis, dass sich viele der heute inhaftierten Personen nur schwer abschrecken lassen und sie trotz der Verhängung von Massnahmen wiederholt diszipliniert werden müssen. Gestrichen wurde hingegen die bisherige Disziplinarmassnahme der Arbeitssperre für eine bestimmte Zeit.

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