Fenster schliessen Quelle: «Unbequem» (Zeitung der BAG Kritischer Polizisten und Polizstinnen, März 1999)
Gefunden bei: http://www.comlink.de/cl-hh/r.borchers

Spiel mir das Lied vom natürlichen Tod

Polizeiliche Erstickungen und Rechtsmedizin

von Claus Metz
Der Direktor des Universitätsinstituts für Rechtsmedizin in Düsseldorf, Prof. W. Bonte, schrieb mir in seiner Absage zu einer Podiumsveranstaltung in Frankfurt: " ... Aber selbst wenn in Einzelfällen (rechtsmedizinischer Begutachtungen) Zweifel aufkommen sollten, halte ich es für abwegig, daraus eine Verdammung eines gesamten Berufsstandes abzuleiten. Wenn Sie schlechthin die unbedarfte Rolle der Rechtsmediziner kritisch bekannt machen wollen oder gar die griffige Formel 'Rechtsmedizin = Rechtfertigungsmedizin?' gebrauchen, kann mit einer sachlichen Diskussion nicht mehr gerechnet werden." Prof. Bonte ist interessierten Laien als Gegengutachter bekanntgeworden durch die Interpretation eines zirkelgenauen Halbkreisritzers auf Wolfgang Grams Hand als Entwindungsgriff. Von daher kennt er im Einzelfall die gemeinsame Spurenverwischung der Ermittler und Rechtsmediziner, die Kanther in 17 Punkten auflistet. Als 18. Ermittlungspanne könnte also der von seinen Kollegen übersehene Halbkreisritzer gelten, als 19. das Verschwinden der Oberbekleidung des möglichen Entwinders aus der Schweizer Asservatenkammer.
Prof. Bonte wird im Deutschen Ärzteblatt vom 19.2.99 als "Quincy vom Niederrhein" porträtiert. Er und seine Kollegen beklagen sich darüber, "daß Jahr für Jahr bis zu 18.000 nicht natürliche Todesfälle als natürliche deklariert und mehr als 6.000 ärztliche Kunstfehler nicht erkannt oder vermerkt werden – wie die 'pockenartigen' roten Anhaftungen im Brustbereich'..., die tatsächlich Messerstiche waren."
Prof. Bonte ist engagiert in der Menschenrechtsarbeit des European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CPT) des Council of Europe und war von 1990 bis 1993 Präsident des Weltärzteverbandes der Rechtsmediziner. Bis zu meiner Zusendung kannte auch er nicht die einschlägigen Untersuchungen zu plötzlichen Gewahrsamstoden in den USA die u.a. im 'American Journal of Forensic Medicin and Pathology' seit zehn Jahren veröffentlicht wurden. Ich hatte ihn gebeten, mir seine Einschätzung zu den rechtsmedizinischen Gutachten im Fall Kalimu mitzuteilen. Seine Antwort: "Ich habe mir das Gutachten von Herrn Mattem sorgfältig durchgelesen; ich habe nichts daran auszusetzen."

"Polizeirevier Baden-Baden – Streifendienst – Tgb.Nr.: 306/96-D
ANZEIGEN-AUFNAHME
POL. EREIGNIS: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte/Verdacht der
Trunkenheitsfahrt/Verdacht Btmg u.a.
Tatzeit: 15.1.97, 22:00 - 22:25 Uhr
Tatort : 76532 Baden-Baden, Industriestraße/Bahnhof Baden-Baden
Beschuldigt: Kalimu, Adams - Staatsangeh.: Ghana
Sachverhalt: Am 15.01.1997, gg. 22.00 Uhr, befuhr die Streifenwagenbesatzung PHM H./POM B. die Industriestraße in Baden-Baden. Vor ihr fuhr der PKW Mitsubishi, amtl. Kennzeichen ... in Richtung Flugplatz/Haitzenacker. Da ein Defekt der Beleuchtungseinrichtung festgestellt worden war, wurde der Fahrzeugführer am Bahnübergang einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei wurde bei ihm Alkoholgeruch festgestellt, weshalb ihm gem. Par. 81a StPO die Festnahme erklärt wurde. Da er der Aufforderung ins Dienstfahrzeug einzusteigen nicht nachkam, ergriff ihn POM B. am Arm und versuchte ihn mit einfacher körperlicher Gewalt ins Fahrzeug zu verbringen. Plötzlich riß sich der Beschuldigte los und flüchtete links der Bahngleise in Richtung Bahnhof. Nach kurzer Verfolgung durch PHM H. und POM B. konnte er abermals gestellt werden. Der neuerlichen Festnahme entzog er sich abermals dadurch, daß er auf die Beamten einschlug und eintrat sowie PHM H. in den kleinen Finger der linken Hand biß.
Im Zuge der sofort eingeleiteten örtlichen Fahndung mit insgesamt 4 FuStw ... konnte der Beschuldigte, gg. 22:25 Uhr, von POM R. und PM E. am Bahnsteig eins des Bahnhofs Baden-Baden gesichtet werden. Beim Erkennen der Beamten warf er sich zu Boden und schrie laut um sich. Zusammen mit der zwischenzeitlich herbeigerufenen Streifenwagenbesatzung des PRev Rastatt (POM D./PM G.) sollte er nun festgenommen werden, wobei er sich abermals wehrte. Nachdem die Beamten den Beschuldigten mittels einfacher körperlicher Gewalt überwältigt und ihm Handschließen angebracht hatten, stellten sie fest, daß er plötzlich keinerlei Reaktionen mehr zeigte. Durch den sofort verständigten Notarzt, Dr. L. und dem DRK wurde festgestellt, daß der Beschuldigte einen Herz-/Kreislaufstillstand hatte. Nach Abschluß der durchgeführten Reanimationsmaßnahmen wurde er in die Intensivstation der Stadtklinik Baden-Baden verbracht. Es besteht weiterhin Lebensgefahr.
Bei den Widerstandshandlungen erlitt POM B. eine Brustbeinprellung, Dehnung des Sprunggelenkes sowie eine Schienbeinprellung. Es trat eine Dienstunfähigkeit ein. PHM H. erlitt eine Bißwunde an der linken Hand. Dienstunfähigkeit trat nicht ein. Die weiterhin beteiligten Beamten wurden nicht verletzt."

Im Krankenhaus wurde im Aufnahmebogen eine Rippenserienfraktur und Thoraxdeformität vermerkt. Es entwickelte sich ein therapeutisch nicht beherrschbares Hirnödem als typische Sauerstoffmangelschädigung und eine schwere Bauchhöhlenentzündung aufgrund wohl vorbestehender geschwüriger Darmschleimhautentzündung, die trotz operativer Hirndruckentlastung und Eiterableitung aus der Bauchhöhle am 21.1.97 zum Tod führte, ohne daß Kalimu vorher aus dem Koma erwachte.
Die SüddeutscheZeitung schildert am 25.1.97 den Vorgang mit der Klage der Witwe über die von den Polizisten versäumten Wiederbelebungsversuche. Die SZ fährt fort: "Überhaupt konnte ein Gutachten des Gerichtsmedizinischen Instituts keine Spuren äußerer Gewaltanwendung feststellen." ... "Es besteht nicht der geringste Anlaß, von Fremdverschulden auszugehen, meint die Baden-Badener Staatsanwältin Brigitte Marquart ..." Wie kann es schließlich sein, daß offizielle Stellen tagelang unverdrossen von einem "Asylbewerber aus Ghana" sprechen, wenn sie gar nicht wissen, ob Adams K. Asylbewerber ist? Tatsächlich war er seit drei Jahren mit einer deutschen Frau verheiratet und hatte eine befristete Arbeitserlaubnis von fünf Jahren," fragt die SZ. Der engagierten Redakteurin C. Schirra gelingt es, drei ZeugInnen ausfindig zu machen, die die Festnahme aus wenigen Metern Entfernung beobachtet hatten, die also keiner der sechs Polizeibeamten registriert hatte.
Kurz vor deren oberstaatsanwaltlicher Vernehmung beauftragt die Staatsanwaltschaft Baden-Baden am 10.2.97 den Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätskliniken Heidelberg, Prof. Dr. Rainer Mattern, mit der Begutachtung. Als Vorinformation wählt sie die Zeugenaussagen der zwei erstbeteiligten Beamten, die Arztberichte ohne Aufnahmebogen und die Aussagen von fünf außerhalb des Bahnhofs stehenden Taxifahrern. Weder reicht sie die in den folgenden Tagen erhobenen Zeugenaussagen aus geringer Distanz nach, noch fordert Prof. Mattern solche an, die ja naheliegenderweise in einem Kur- und Roulettstadtbahnhof um 22:00 Uhr vorhanden sein müßten.
Prof. Mattern kann also unbelastet von polizeibelastenden Zeugenaussagen und vom Aufnahmebefund der Klinik einen natürlichen Tod während einer harmlosen Festnahmesituation feststellen, so als hätte Kalimu just bei der Festnahme der Herzstillstand wie ein Blitz getroffen. Ähnlich wie bei dem 1994 während Knebelung an einem "plötzlichen Tod aus natürlicher innerer Ursache" gestorbenen Nigerianer Kola Bankole fand sich auch bei Kalimu eine trotz zeitnaher ärztlicher Untersuchung bisher unentdeckte Herzmuskelentzündung, die zwanglos als ursächlich für den für sicher gehaltenen Herzstillstand heranziehbar war:
"Der Unterbrechung der Sauerstoffversorgung des Gehirns lag primär ein Herzstillstand zugrunde, der mindestens 5 Minuten angehalten haben mußte." Bei der Obduktion findet er Blutungen im Kehlkopfbereich, verrät aber nicht, ob sie nur innerhalb im Schleimhautbereich gefunden wurden und damit durch die notärztliche Intubation hervorgerufen sein konnte, oder auch außerhalb in der Umgebungsmuskulatur, was die ihm vorenthaltene Zeugenaussage mit der Unterarmeindrückung bestätigen würde. Bezüglich der Rippenserienfraktur findet sich nicht der geringste Hinweis auf eine Untersuchung der Brustwand auf solche Verletzungsfolgen, die ebenfalls eine Erstickung nahelegen würde, die erst sekundär zum Herzstillstand führen würde.
Warum nur ist die Unterscheidung zwischen primärem und sekundärem Herzstillstand so wichtig? Für den primären Herzstillstand können keine Polizisten verantwortlich gemacht werden – sie können ja außer mit einem Schuß das Herz nicht einfach ausknipsen. Für eine Erstickung könnten sie dagegen wohl verantwortlich gemacht werden. Das könnte eine Anklage nach sich ziehen, wenn über die lagebedingte Erstickung hinaus Polizisten mit einem Schlag, Tritten, Armverrenkungen und vor allem mit brustkorbbrechenden minutenlangen Gewichtsein- wirkungen und 30-60 Sekunden langer Halseinzwängung agiert haben wie gegenüber Kalimu. Erst recht natürlich, wenn sie wie 1993 und 1994 im Flughafen Frankfurt Ausländern den Mund direkt verstopft haben.
Damit bin ich bei den von der Staatsanwaltschaft vorenthaltenen und ab zwei Tagen nach Matterns Beauftragung erhobenen neutralen Zeugenaussagen: Die Bahnbedienstete W. konnte von ihrem Standort wenige Meter entfernt beobachten, wie ein Beamter Kalimu in Seitenlage mehrmals leicht gegen den Rücken trat und ein anderer ihm 30 bis 60 Sekunden lang "seinen Unterarm gegen den Kehlkopf oder die Halsschlagader drückte."... sodaß "dieser mehrmals stöhnte, oder eigentlich mehr röchelte."
Herr A. berichtete dem leitenden OStA Fluck: ... "Etwa 3 Meter rechts von mir lag ein Farbiger auf dem Bauch ... Einige Sekunden später legte sich der Farbige auf den Rücken. Er rief: "mach mi' tot". Er bewegte dabei die Arme, er wedelte damit, er war richtiggehend hysterisch. Er schien mir nervlich total fertig zu sein." Nach etwa 10 Minuten seien vier weitere zu den zwei Polizeibeamten dazugekommen. "Zwei waren an den Beinen, einer war mit dem Knie auf dem Rücken, vorne waren auch noch zwei. Sie waren in einer Traube auf ihm drauf, sodaß man Herrn Kalimu kaum noch gesehen hat. Ich hörte dann einen lautstarken Schmerzensschrei von Herrn Kalimu, der ziemlich lang war, ich schätze mindestens sechs Sekunden oder sogar mehr. Es war eine furchtbarer Schrei an einem Stück. Mir ging das durch Mark und Bein. Dann bin ich näher hingegangen und habe gesehen, daß sie mit den Handschellen an ihm rumgemacht haben ....Dann war es auf einmal ruhig, dann war nichts mehr ..." Der Zeuge W. berichtete: "... Sie versuchten, Handschellen anzulegen. Dagegen hat er sich ein bißchen gewehrt. Der eine Polizist, der am Kopfende bei ihm stand, hat den Knüppel gezogen und schlug damit auf Herrn Kalimu ein zwischen Schulter und Kopf. Wo er getroffen wurde, habe ich nicht gesehen. Dann stürzten sich vier oder fünf Polizisten auf ihn und zerrten ihn in Richtung Informationshäuschen auf dem Bahnsteig eins. Dann lagen vier oder fünf Polizisten auf ihm, einer davon kniete auf seinen Beinen. Die anderen lagen auf ihm. Ich konnte den Kopf von Herrn Kalimu nicht mehr sehen. Ich sah, daß Plastikschließen an den Beinen angebracht wurden. Herr Kalimu schie erbärmlich; zu diesem Zeitpunkt lag er auf dem Bauch. Ich sah die Finger des rechten Arms auf dem Rücken von Herrn Kalimu. Ich rief den Polizisten zu: "Das ist lächerlich, was hier abgeht". Die Polizisten antworteten darauf nicht. Sie lagen etwa sechs bis acht Minuten auf ihm. Ich sah noch, daß die Polizisten standen und daß der Notarztwagen kam. Dann ging ich zum Zug."
Wie gesagt, wurden diese Zeugenaussagen Prof. Mattern von der Staatsanwaltschaft nicht nachgereicht. So konnte er fünf Wochen nach deren Vernehmungen gutachten: (G31/97 S.25) "Wie die Zeugen übereinstimmend angaben, konnte keiner von ihnen eine von den Polizeibeamten durchgeführte Gewalteinwirkung gegen den Oberkörper und den Hals des Herrn Kalimu beobachten. Die Zeugen gaben an, daß die Polizeibeamten sich mit den Armen und Beinen beschäftigt hätten, um Herrn Kalimu zu schließen. Dies entspricht auch dem Ergebnis der Obduktion, wonach keine weiteren Zeichen einer äußeren Gewalteinwirkung festgestellt werden konnten, die auf ein Beknien des Oberkörpers hinweisen würden ... Die Annahme, daß eine äußere Gewalteinwirkung mit einer Beeinträchtigung der Atemtätigkeit oder Lungenfunktion ursächlich für den Herzstillstand war, findet daher keine Bestätigung ... Bei einer Herzmuskelentzündung (sic) sind plötzliche Herzstillstände als Folge einer Verminderung der Erregungsüberleitung oder auch Herzrhythmusstörungen nicht selten. Der Herzstillstand des Herrn Kalimu ist daher am ehesten auf die Herzmuskelentzündung zurückzuführen ...."
Das Ermittlungsverfahren konnte somit im September 97 eingestellt werden.
Stellen wir uns vor, der echte Quincy hätte den Fall Kalimu übernommen. Bei Prof. Matterns Informationsstand hätte er aufgrund seiner Kenntnis der einschlägigen Fachliteratur gerade auch des 'American Journal of Forensic Medicin and Pathology’ ernsthaft einen 'Sudden in Custody Death' durch ,Positional Asphyxication' erwogen, also eine lagebedingte Erstickung ohne zusätzliche polizeiliche Atembehinderung. Selbstverständlich hätte sich Quincy nicht mit dieser vorläufigen Einschätzung zufriedengegeben und auch die Rippenserienfraktur nicht übersehen. Spätestens nach den Presse- und Funkveröffentlichungen über die weiteren Zeugenaussagen wäre er bereits Anfang Februar bei der Staatsanwaltschaft vorstellig geworden und hätte nachgebohrt. Er hätte natürlich herausgefunden, ob die Kehlkopfblutungen durch Notarzttubus von innen oder Polizistenarm von außen kamen. Nicht zuletzt hätte er auch geklärt, ob die Beleuchtung des PKWs Kalimus wirklich defekt war und weshalb ihn die Polizisten nicht einfach blasen ließen. Dann hätten sie gleich feststellen können, daß er weniger als 0,5 ‰ Alkohol im Blut hatte und hätten vielleicht auf die ergebnislose Drogensuche verzichtet.
Inzwischen scheint das Wissen um die lagebedingten Erstickungsursachen bei Festnahmen auch nach Heidelberg vorgedrungen zu sein, obwohl das Stuttgarter Innenministerium eine Fragebogenstudie der Polizeihochschule Villingen-Schwenningen an Polizeidienststellen "zu dem heiklen Thema" (SPIEGEL 8.2.99) blockiert hatte; "Vor allem hocherregte Delinquenten, zudem psychotisch, zu dick, betrunken oder mit Drogen vollgepumpt, drohen an Atemnot zu sterben,wenn sie nach einem heftigen Kampf von Polizisten in Bauch- oder Rückenlage festgehalten werden. Gefürchtet ist vor allem der Todeskreislauf: Je größer die Atemnot und deshalb der Widerstand des Delinquenten, desto stärker hält der Polizist dagegen, weil er glaubt, der Mann gebe immer noch nicht auf. Damit Beamte solche Situatuationen richtig einschätzen können, fordern Rechtsmediziner wie der Heidelberger Professor Ingo Pedal und Polizeidozent Mallach eine bessere Ausbildung. Das Wissen, daß hocherregte Geistesgestörte, Junkies oder Betrunkene besonders anfällig für einen schnellen Tod sind, sei von Polizisten nicht zu erwarten, 'solange es in der Ausbildung nicht vermittelt wird’, klagt Pedal."
Gerade bei Kalimu gab es ja dringende Hinweise auf psychotische Erregtheit (merkwürdige Schreie im Wald nach dem zweiten Losreißen, inadäquates Verhalten bei der dritten Festnahme wie Auf-den-Bauch-Legen und ,Mach mich tot' Rufen) und Alkoholisiertheit sowie der Drogenverdacht, der keine rechtsmedizinische Bestätigung fand, während die Blutalkoholkonzentration unter 0,5 Promille gefunden wurde.
DER SPIEGEL fährt fort: "Polizeitrainer Mallach fehlt das Rollenspiel unter Streß und im richtigen Zusammenhang: 'Was nützt es, wenn die Wiederbeatmung beim Rettungsschwimmen erklärt wird und nicht beim Festnahmetraining?" Der SPIEGEL weiter: "Im Mai 1998 starb in Frankfurt am Main ein 17jähriger Nigerianer – zwei Wochen, nachdem er bei einer Festnahme mit Herzstillstand zusammengebrochen war. Für die Staatsanwaltschaft 'ein tragischer Fall ohne Schuld der Polizei.’
Darüber werde ich in der nächsten Ausgabe berichten, wenn Redaktion und Leser wollen. (Die Redaktion hat ein starkes Interesse.)
Ergänzend sei noch auf Prof. Ingo Pedals Zusammenfassung Heidelberger Gewahrsamstodesfälle im 'Archiv für Kriminologie Jan/Feb.99’ verwiesen, das ich aus Platz- und Zeitmangel nicht verwerten konnte.

Claus Metz ist Mitglied des IPPNW
 
 
 
 

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