Bulletin Nr. 24; Mai 1999
Verletzung der Menschenwürde in Winterthur
In Winterthur haben am 23. September 1998 vier Jugendliche beobachtet, wie
vier Zivilpolizisten (drei Männer und eine Frau) zwei dunkelhäutige
Menschen kontrollierten: Das ganze passierte auf dem Trottoir der
Technikumsstrasse, unmittelbar vor dem Technikum. Die beiden Männer mussten
sich dort in aller Öffentlichkeit vollständig ausziehen. Sie mussten ihre
Taschen leeren, die Jacken abziehen, Pullis, Hemd und Unterhemd sowie Hosen
und Unterhosen bis zu den Schuhen runterlassen. Je ein Polizist durchsuchte
daraufhin je einen der Männer, die anderen beiden Beamten (ein Mann und
eine Frau) schauten derweil zu. Nachdem offensichtlich nichts gefunden
wurde, konnten sich die beiden Männer wieder anziehen und wurden laufen
gelassen. Die Szene haben auch noch andere PassantInnen mitbekommen,
allderdings hat niemand bei der Polizei gegen die menschenunwürdige
Behandlung protestiert. Ein Informant von augenauf, der von dem Vorfall
hörte, liess via eines Reporters bei der Winterthurer Polizei nachfragen.
Dort hiess es, einer der Kontrollierten hätte Kokain im Mund gehabt, dieses
aber bei der Kontrolle sofort runtergeschluckt. Als dann die Polizei seine
Taschen durchsuchen wollte, hätte er sofort die Hosen runtergelassen. Dies
sei eine bekannte Masche der dealenden Asylbewerber, um die Polizei als
brutal hinzustellen.
Dass polizeiliche Willkür und Vermutungen über angebliche Dealeraktivitäten
massive Folgen für die Betroffenen haben, belegen auch Zahlen der
kantonalen Fremdenpolizei. Im Zuge der neuen Winterthurer
Repressionspolitik gegen AusländerInnen ist in der Eulachstadt 1998 74
Ausländern der Zugang zur Stadt verboten worden. Dabei soll es sich vor
allem um schwarzafrikanische Menschen gehandelt haben. Wer trotz
Rayonverbot in der Stadt erwischt wird, dem drohen gemäss Zwangsmassnahmen
im Ausländergesetz Ausschaffungshaft oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe.
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