Wie im separaten Pressetext über Accra zu lesen ist, benützt das BFF
exterritoriale Gefängnisse in fremden Staaten. Was dort geschieht, mit
welchen Mitteln die Deportierten dazu gebracht werden, einer Abschiebung in
ihre Heimat oder ein Drittland zu akzeptieren, interessiert die schweizer
Behörden nicht mehr. In dem Moment, in dem sie die Flüchtlinge noch vor der
Zollkontrolle einheimischen Beamten übergeben, ist ihr Job erledigt. Zwei
afrikanische Destinationen sind uns inzwischen bekannt, bei denen das
schweizer Botschaftspersonal aktiv mithilft, Flüchtlinge an den
Einwanderungsbehörden vorbei direkt in ein sog. ´Hotel´ einzuliefern. Was
dort unter Ausschluss der Öffentlichkeit geschieht, entzieht sich unseren
genauen Kenntnissen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch
körperlicher Zwang angewendet wird. Um ihre Ausschaffungspraxis weiter zu
verschleiern, haben sich BFF und zürcher Frepo abgesprochen und eine
Infosperre verhängt – wie eine Juristin der zürcher Frepo an einer
Haftrichterverhandlung bestätigte. In einer Aktennotiz heisst es dazu:
«Gemäss telefonischer Rücksprache mit dem BFF werden umfangreiche und
zeitintensive Abklärungen mit diversen Stellen getroffen. Aufgrund der
bisherigen Erfahrungen und gescheiterten Ausschaffungen bleiben
Einzelheiten zwecks Sicherstellung der Durchführbarkeit des beabsichtigten
Vollzugs unerwähnt.» Damit soll in erster Linie verhindert, dass
Ausschaffungen ´via Accra´ oder ähnliche Destinationen bekannt werden. Wenn
doch noch Aktenstücke, welche die Ausschaffung und deren Planung betreffen,
zu finden sind, dann nur in dieser Form: «Telefon BFF: Es wurde uns
mitgeteilt, dass die Abklärungen kurz vor dem Abschluss stehen. Es wird uns
so rasch als möglich Bescheid gegeben.»
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