Bulletin Nr. 26; Oktober 1999
Allgemeine Schulpflicht gilt in Basel nicht
40 Kinder dürfen nicht zur Schule
"In der Schweiz besteht die allgemeine Schulpflicht" - so steht es im
Gesetz; und bis anhin glaubten wir, das gelte für alle Kinder. Aber dem ist
nicht so. In Basel dürfen über 40 Kinder nicht zur Schule gehen, weil das
kantonale Erziehungsdepartement geschlampt hat.
Selbstverständlich handelt es sich nicht um schweizerische Kinder. Es sind
Flüchtlingskinder aus Kosova, die eigentlich im August in die Primarschule
hätten eingeschult werden sollen. Und das Problem ihrer Einschulung heisst
Geld. Stefan Cornaz, der Vorsteher des Erziehungsdepartements, kann kein
Geld für die PrimarschülerInnen locker machen.
Im Gegensatz dazu konnte für 16 Flüchtlingskinder aus Kosova, die im
Kindergartenalter sind (Kindergärten unterstehen nicht dem
Erziehungsdepartement) eine Finanzierung gefunden werden. Diese Kinder
werden in einem Spezialkindsgi mit albanischer Lehrkraft betreut.
Gegen die Ausgrenzung derjenigen Kinder, die in die Primarschule hätten
eingeschult werden sollen, haben augenauf Basel und die Gewerkschaft
Erziehung in einem gemeinsamen Brief an die Geschäftsprüfungskommission
vehement protestiert und die Kommission aufgefordert, sofort aktiv zu werden.
augenauf Basel
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