Bulletin Nr. 26; Oktober 1999
Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates sieht keinen
Handlungsbedarf
Hilferuf aus Abidjan
Erneut erreichte augenauf ein Hilferuf aus Abidjan, der Hauptstadt des
afrikanischen Staates Elfenbeinküste. N.B. wurde am 29. Juli von Zürich
nach Abidjan ausgeschafft. Er war gefesselt und wurde von Schweizer
Polizisten begleitet. Die Polizisten hatten ein abgelaufenes
"laissez-passer" für N.B. dabei. Gemäss N.B. zahlten sie im Flughafen von
Abidjan einem Beamten Geld. N.B. wurde in Abidjan inhaftiert. Er schreibt:
"Man muss sich hier sein Essen selbst besorgen. Duschen ist nicht möglich.
Ich schlafe auf dem Boden. Es fehlt an einem Arzt. Niemand kümmert sich um
mich. Mir geht es nicht gut. Ich bin krank." Er sollte scheinbar nach
Guinea gebracht werden. Doch das "Schmuggeln", wie N.B. schreibt,
missglückte. So setzte man ihn in einen Bus nach Ghana. Dort ist er nun mit
einem Touristenvisa in einem Flüchtlingslager des UNHCR untergebracht.
Telefonisch konnte N.B. gegenüber augenauf präzisieren, dass er in Abidjan,
zusammen mit rund 25 Personen in einem Raum eingeschlossen wurde und in
Gewahrsam
der örtlichen Flughafenpolizei stand. Als Schlafunterlage standen einzig
Kartons zur Verfügung.
Bekanntlich schafft die Schweiz papierlose AusländerInnen nach Abidjan aus,
ohne das diese ein gültiges "laissez-passer" irgendeines Staates haben. Als
einziges Papier wird ein Dokument des eidg. Justiz- und Polizeidepartement
(EJPD) mitgegeben, welches nach internationalem Recht wertlos ist. Bis vor
kurzem existierte auch noch die sogenannte Accra-Route (vergl.
augenauf-bulletin 25).
GPK sieht keinen Handlungsbedarf
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates hat inzwischen
einen Brief von augenauf beantwortet. augenauf wollte wissen, ob diese Form
von völkerrechtswidrigen Rückführungen nicht in ihre Oberaufsicht falle.
Die GPK schreibt: "Bei den Rückführungen mittels EJPD-Dokumenten über die
Westafrika-Route bewegt sich das Bundesamt für Flüchtlinge in einem
rechtlich abgesicherten Rahmen. Die völkerrechtliche Zulässigkeit dieses
Rückführungsprozesses wurde vom Departement für auswärtige Angelegenheiten
geprüft und ausdrücklich bestätigt." Die GPK glaubt’s.
Allerdings schreibt die GPK, dass die sogenannte Accra-Route, "zur Zeit
wegen des fehlenden Einverständnisses der zuständigen Behörden, nicht
benützt werden kann". Tatsache ist: Bis vor kurzem wussten "die zuständigen
Behörden" Ghanas eben gerade nicht, dass die Schweiz NichtghanesInnen ohne
gültige Papiere nach Accra abschiebt. Erst durch Interventionen von
augenauf wurden diese darauf aufmerksam und entschieden, die von
untergeordneter Stelle im Flughafen Accra tolerierten Abschiebungen zu
unterbinden.
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