STOP - die Fremdenpolizei geht zu weit!
Invalidem Flüchtling und Ehefrau droht die Ausweisung augenauf Basel setzt sich gemeinsam mit den MitunterzeichnerInnen für ein Bleiberecht für Herrn und Frau T. in der Schweiz ein. Der Kurde I.T. - 1984 aus der Türkei geflüchtet - 1988 folgten ihm seine Frau und seine drei Kinder. Seit 1985 arbeitete er als Bauarbeiter in der Schweiz. 1991 erlitt er einen Arbeitsunfall und ist seither invalid. Frau T. verdient mit Putzen im Monat 1350 Franken. Solange die Kinder in der Ausbildung waren, musste die Familie deshalb Fürsorgeleistungen beziehen. Seit Oktober 1998 ist dies nicht mehr notwendig, weil die Kinder finanziell die Möglichkeit haben, ihre Eltern zu unterstützen. Wegen der bezogenen Fürsorgegelder will der Kanton Baselland nun die Eltern aus der Schweiz ausweisen - obwohl die Kinder zusichern, für deren Lebensunterhalt weiterhin zu sorgen. Das ist menschenunwürdig. Die Flüchtlingsfamilie soll für den Arbeitsunfall doppelt büssen, der den Vater - der selbstverständlich sein AHV/IV-und Suva-Beiträge bezahlte - zum Invaliden machte. Wir fordern die Fremdenpolizei des Kantons Baselland auf, die humanitäre Aufenthaltsbewilligung von Herrn und Frau T. zu verlängern. |
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