Kamerun: Folter alltäglich Die beiden Kameruner Robert A. und Jean B. haben die Schweiz nur aus der eingeschlossenen Perspektive kennengelernt. Nach gängiger Rechtssprechung sind sie sogar nicht einmal in die Schweiz eingereist, denn sowohl der Transit des Flughafens, wie neuerdings auch das Flughafengefängis gilt als exterritoriale Zone. Dabei hofften die Beiden auf Asyl, den Kamerun ist zwar formell eine Demokratie, doch in Tat und Wahrheit sitzen politische Oppositionelle und kritische JournalistInnen in den Gefängnissen. Laut aktuellen Berichten der UNO und Amnesty International wird in Kameruner Gefängnissen und auf Polizeistationen systematisch geschlagen und gefoltert. Robert A. und Jean B. haben sich im Januar dieses Jahres an Studentenprotest in der Universitätsstadt Douala beteiligt. Dabei forderten die Protestierenden eine bessere Ausbildung und Schluss mit der weitverbreiteten Korruption im Lehrbetrieb. Die Kameruner Regierung sah in den von den StudentInnen veranstalteten Sit-Ins bereits eine staatsgefährdende Aktion. Die Proteste wurden verboten und viele AktivistInnen flüchteteten aus Angst vor Repressalien ins Ausland. Einige Personen, augenauf weiss von mindestens sechs, gelangen auch in die Schweiz. Alle ausser zwei Person sind mit dem sogenannten Flughafenverfahren abgefertigt worden. |
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