Kein Recht auf Rechtsvertretung? Der Fall von I. und ihren Kindern zeigt drastisch, wie zufällig inzwischen ein Asylverfahren in der Schweiz geworden ist: - Die unsichersten Länder der Welt werden von den Behörden als «sichere Drittländer» erachtet. Verfolgte werden im Schnellverfahren dorthin zurückgeschoben. - Die rechtzeitige Rechtsvertretung von Asylsuchenden ist Glückssache: etwa eine beherzte Cousine mit den richtigen Kontakten zu einer unermüdlichen augenauf-Aktivistin. - Die massive Verkürzung des Verfahrens verunmöglicht die Beschaffung von Dokumenten und Beweismitteln. - Die summarische Prüfung der Beschwerde und des Gesuchs um aufschiebende Wirkung durch die ARK bietet keinen ausreichenden Schutz vor Verfolgung und Bedrohung. - Asylbeschwerden sind zeitaufwändig und kostspielig: Auch bei erfolgreichem Ausgang erhalten RechtsvertreterInnen keine Spesenentschädigung. |
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