Bulletin Nr. 33; Dezember 2001
Rubrik Kurzmeldungen
Auge drauf
«10 vor10» will mehr Folteropfer
Die Redaktion des Schweizer Nachrichtenmagazins «10 vor 10» will mehr Opfer
sehen. Ein Hintergrundbericht über den von den Schweizer Behörden in die
Hände des militärischen Geheimdienstes des Kongos ausgelieferten und zehn
Monate im berüchtigten Zentralgefängnis von Kinshasa festgehaltenen Joâo L.
(siehe Artikel oben) lehnten die FernsehmacherInnen ab. Wenn augenauf
mehrere solche Fälle dokumentiert habe und zeigen könne, dass solche
Auslieferungen System hätten, solle man sich doch bitte wieder bei der
Redaktion melden, erklärte «10vor10»-Mitarbeiterin Dominique Bugmann.
Zwei Prozesse in Sachen Khaled
Der vom Bezirksgericht Bülach zu fünf Monaten Gefängnis bedingt und
Genugtuungszahlungen verurteilte Berner Arzt René B. hat Berufung gegen das
Urteil im Fall Khaled Abuzarifa eingelegt. Der Arzt, der die Fesselung und
Knebelung, die zum Erstickungstod des palästinensischen Flüchtlings geführt
hatten, am 3. März 1999 begleitet hatte, war am 2. Juli 2001 der
fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Wegen des Rekurses wird der
Fall vor dem Zürcher Obergericht erneut verhandelt. Zudem steht ein
weiterer Prozess vor dem Bülacher Bezirksgericht an. Die Anklage gegen den
Chef der Berner Ausschaffungspolizisten wurde vom Gericht zur Ergänzung an
die Untersuchungsbehörde zurückgegeben. Termine für die zwei Prozesse
stehen noch aus.
Geprügelter sagt aus
Das Verfahren gegen den Direktor des Klotener Ausschaffungsgefängnisses und
diverse Zürcher Kantonspolizisten im Zusammenhang mit der gewalttätigen
Charterausschaffung vom April 2000 wegen Körperverletzung läuft weiter. Der
aus Ghana stammende Student Gilbert K., der frühmorgens vom Direktor des
Ausschaffungsgefängisses und maskierten Rambos der Kapo Zürich aus seiner
Zelle im Flughafengefängnis geprügelt worden ist und dabei verletzt wurde
(«Rundschau»-Bericht vom November 2000), hat vor dem Zürcher
Untersuchungsrichter seine Aussage deponiert.
Frepo inhaftierte zu Unrecht
Die Zürcher Fremdenpolizei setzte eine Iranerin, die in der Schweiz Asyl
für sich und ihre beiden Kinder beantragte, flugs in Ausschaffungshaft,
nachdem das Bundesamt für Flüchtlinge das Asylgesuch im Schnellverfahren
abgelehnt hatte. Der Haftrichter bestätigte den Freiheitsentzug der Frau.
Ihre 13- und 15-jährigen Töchter platzierten die Behörden in einem Heim.
Das Bundesgericht hat jetzt die Ausschaffungshaft per sofort aufgehoben.
Ausschaffungshaft dürfe nicht vorsorglich angeordnet werden, «nur weil
erfahrungsgemäss eine bestimmte Anzahl der zur Ausreise verpflichteten
Ausländer untertaucht». Auch dürfe es einer Person nicht zum Nachteil
gereichen, dass sie bloss ihre Furcht vor einer Rückkehr in den
Heimatstaat, aus dem sie geflohen ist, zum Ausdruck bringe.
BFF sammelt Vielfliegerpunkte
Ein irakischer Asylsuchener ist kürzlich wider besseres Wissen über seine
Herkunft auf Anweisung des BFF nach dem Iran ausgeschafft worden. Von dort
wurde er postwendend wieder in die Schweiz zurückgeschickt. Das Hin und Her
war absehbar. Denn obwohl der Mann als irakischer Flüchtling seine Kindheit
im Iran verbracht hatte, war klar, dass er dort nicht mehr erwünscht war.
Seit einigen Monaten stellen die iranischen Behörden für Flüchtlinge keine
Arbeitsbewilligungen mehr aus. Der Staat lässt sie mit einem Ausreisevisum
noch so gerne ziehen, sie müssen jedoch ein Papier unterschreiben, dass sie
nie mehr in den Iran zurückkommen werden. Der Mann hatte so ein Papier
unterschrieben, was dem BFF bekannt war. Bei einem zweiten Mann mit
gleicher Geschichte gelang es augenauf, den Ausflug im letzten Moment zu
verhindern.
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