Inzwischen hat der Bundesrat eine Interpellation vom Basler SP-Nationalrat Remo Gysin schriftlich beantwortet.
Briefwechsel zwischen Human Rights Watch und der schweizer Regierung auf Englisch:
Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey beantwortet ebenfalls die Protest-Mails, und zwar mit folgendem Text:
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bedanke mich für Ihre E-Mail in welchem Sie Ihre Befürchtungen bezüglich der Situation um die Auslieferung von Herrn
Mehmet Eşiyok in die Türkei ausdrücken.
Ich möchte hiermit festhalten, dass eine Auslieferung von der Schweiz nicht bewilligt wird, wenn die konkrete Gefahr besteht,
dass eine zwingende Norm des Völkerrechts, wie das Verbot der Folter oder anderer unmenschlicher oder erniedrigender Strafe
oder Behandlung verletzt würde. Eine entsprechende Analyse wird vorgenommen, wenn dies aufgrund der Umstände im Einzelfall
und der allgemeinen Menschenrechtslage in einem bestimmten Staat geboten erscheint. Kann aufgrund dieser Analyse eine
Verletzungsgefahr nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden, wird geprüft, ob dies mit dem Einholen von
entsprechenden Garantien möglich erscheint.
Derartige Zusicherungen werden in völkerrechtlich verbindlicher Form abgegeben. Sie bilden einen wesentlichen Gegenstand des
Auslieferungsverfahrens und verpflichten den ersuchenden Staat sowie die dort zuständigen Strafverfolgungs- und
Gerichtsbehörden zu deren Einhaltung.
In diesem Fall haben die türkischen Behörden sämtliche von der Schweiz verlangten Garantien explizit abgegeben. Es gibt
keinen stichhaltigen Grund zur Annahme, dass die Türkei diese Zusicherungen nicht einhalten würde.
In der Zwischenzeit haben die türkischen Behörden zudem die vom Bundesgericht zusätzlich verlangte "Monitoring"-Garantie
abgegeben. Diese Garantie beinhaltet, dass ein Vertreter der Schweiz insbesondere mittels unüberwachter Besuche bei einer
inhaftierten Person überprüfen darf, ob Anhaltspunkte für eine Verletzung von Grundrechten bzw. von abgegebenen Garantien
bestehen. Die ausgelieferte Person oder deren Rechtsanwalt kann jederzeit gegenüber dem dafür zuständigen Bundesamt für
Justiz oder auch der örtlich zuständigen schweizerischen Vertretung die Nichteinhaltung von Zusicherungen beanstanden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüssen
Micheline Calmy-Rey
Vom Bundesrat nichts Neues