Der diplomatischen Note liegt ein Schreiben des türkischen Justizministeriums bei, inklusive deutscher Übersetzung. Wegen Zweifeln am Wortlaut der
Übersetzung hat Eşiyok eine weitere professionelle Übersetzung in der Schweiz veranlasst. Im Folgenden die entscheidenden Passagen im Wortlaut.
Übersetzung der türkischen Botschaft:
"Die erwähnte Zusicherung wurde im Wortlaut am 28. Februar 2007 abgegeben und ist mit der deutschen Übersetzung über das Türkische Auswärtige Amt für die
Übergabe an die Schweizerischen Behörden am 2. März 2007 mit einem Eilschreiben übersendet worden. Wir haben erfahren, dass die Zusicherung (2. März)
über die Türkische Botschaft in Bern den Schweizerischen Behörden übergeben worden ist."
Professionelle Übersetzung in der Schweiz:
"Es ist festgestellt worden, dass die Zusicherungserklärung mit dem gleichen Schriftsatz ausgestellt werden kann und am 2. März 2007 ist beim
Aussenministerium der Antrag um unverzügliche Zustellung an die Schweizer Behörde gestellt worden. Man hat erfahren, dass die Zusicherungserklärung
zusammen mit einer Note von der Botschaft der Republik Türkei zugestellt worden ist."