Kurdischer Politiker im Hungerstreik untersagt Ärzten lebensrettende Massnahmen

 

Zürich, den 21. März 2007

Medienmitteilung

Am 1. Februar 2007 ist Mehmet Esiyok in einen unbefristeten Hungerstreik getreten, nachdem ihm sein Anwalt den Entscheid des Bundesgerichts im Auslieferungsverfahren vom 23. Januar 2007 erläutert hatte. Am 16. März ist er nach 42 Tagen Hungerstreik in die Gefängnisabteilung des Inselspitals verlegt worden. Weiterhin verweigert er die Aufnahme von Nahrung. Gestern hat er unter Anwesenheit von Vertrauensarzt und Anwalt eine schriftliche Anordnung unterzeichnet, die den behandelnden Ärzten nach seinem Bewussteinsverlust jegliche Zuführung von Nahrung untersagt. Diese Anordnung wird der Anwalt notariell beglaubigen lassen.

Mit diesem Mittel protestiert Mehmet Esiyok gegen den Entscheid des Bundesgerichts und die Politik der Schweiz. Die Behandlung als gemeiner Verbrecher oder sogar Terrorist ist für den Politiker, der sich seit vielen Jahren für das Selbstbestimmungsrecht der kurdischen Bevölkerung einsetzte, zu Recht unverständlich. Statt dass ihm hier Schutz vor Verfolgung durch die Türkei gewährt wird, macht sich der Schweizer Staat zum Handlanger der türkischen Unterdrückung im Rahmen ihres Krieges gegen die kurdische Bevölkerung. Seit 15 Monaten sitzt er nun schon in einem Schweizer Gefängnis. In letzter Konsequenz nimmt Mehmet Esiyok für seine politische Haltung eine Gefährdung der Gesundheit und den Tod in Kauf, um nicht an die Türkei ausgeliefert zu werden.

Das Komitee Mehmet Esiyok unterstützt ihn mit allen Mitteln, um den irritierenden Bundesgerichtsentscheid zu korrigieren und ihm zu seinem berechtigten Status als politischem Flüchtling zu verhelfen. Neben der noch nicht entschiedenen Beschwerde gegen die Ablehnung des Asylgesuches wird momentan eine Beschwerde an das UNO-Komitee gegen Folter in Genf und an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg vorbereitet.

Wir fordern die Schweizer Behörden auf, ein klares Signal abzugeben, dass sie die Beurteilungen des Komitees gegen Folter und des Menschenrechtsgerichtshofes respektieren werden und nicht durch eine vorzeitige Auslieferung nicht wieder gutzumachende Tatsachen schaffen werden. Mehmet Esiyok muss sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen und die Entscheide darüber in der Schweiz abwarten können.

Ein unbefristeter Hungerstreik führt innert kurzer Frist zum Tod des Inhaftierten. Mit diesem Vorgehen würde die Schweiz auch aus der Pflicht entlassen, den Bundesgerichtsentscheid vom 23. Januar 2007 zu korrigieren. Wir setzen uns dafür ein, dass Mehmet Esiyok gesund und frei weiterleben kann. Mit dem unbefristeten Hungerstreik gefährdet er seine Gesundheit und sein Leben, und wird gleichzeitig das Ergreifen weiterer Rechtsmittel durch seinen vorzeitigen Tod verhindern.
Deshalb bitten wir Mehmet Esiyok, den unbefristeten Hungerstreik zu unterbrechen. Wir sind uns bewusst, dass dieser Schritt zu einer Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mehmet Esiyok und uns führen kann. Wir hoffen, dass diese offene Auseinandersetzung letztendlich der Solidarität entspricht, die er in seiner Situation von uns erwartet.

Wir fordern die Freiheit für Mehmet Esiyok !