Mehmet Esiyok: Negativer Asylentscheid aufgehoben

 

Zürich, den 28. Juni 2007

Medienmitteilung

Mehmet Esiyok, langjähriges Kadermitglied der PKK, sitzt auf Verlangen der Türkei seit 18 Monaten in der Schweiz in Auslieferungshaft. Nachdem das Bundesgericht im Januar 2007 die Auslieferung mit Auflagen bewilligte, hat nun das Bundesverwaltungsgericht den Rekurs gegen den negativen Asylentscheid des Bundesamtes für Migration (BFM) gutgeheissen.

Das oberste Gericht im Asylverfahren hebt den Asylentscheid auf und weist den Fall wegen massiven Mängeln zur Neubeurteilung ans Bundesamt zurück. Es ist eine ganze Liste von Fragen, die nun vom BFM zusätzlich abgeklärt oder begründet werden müssen:

Generell ist nicht abgeklärt, welcher Gefährdung Esiyok in der Türkei ausgesetzt ist. Hier werden mehrere mögliche Gefahren erwähnt: Übergriffe nach einem Freispruch oder der Entlassung aus dem Gefängnis, politisch motivierte erneute Festnahme und Misshandlung, Unterbringung in menschenrechtswidrigen Gefängnissen oder Misshandlung durch Polizeibeamte und Mitinsassen. Diese Fragen stehen üblicherweise im Zentrum jedes Asylverfahrens.

Weiter stellt das Bundesverwaltungsgericht einige Fragen zu den diplomatischen Zusicherungen und dem Monitoring durch Schweizer Botschaftsvertreter: So muss abgeklärt werden, wie die Türkei ihre Versprechen konkret bis zu Gefängnispersonal und Polizei durchsetzen kann, aber auch wie die Schweiz diese Zusicherungen konkret zu überwachen gedenkt.

Auch die zentrale Begründung des abgelehnten Asylentscheides befriedigt nicht. Esiyok sollte aus der Flüchtlingskonvention ausgeschlossen werden, weil er als ZK-Mitglied der PKK mitverantwortlich sei für diverse schwere, nichtpolitische Verbrechen. Nun werden konkrete Angaben gefordert: Für welche Delikte er verantwortlich sein soll, bei welchen Entscheiden hat er mitgewirkt habt und was ihm wird ihm persönlich angelastet wird.

Mit diesem Entscheid hat sich erstmals ein Richtergremium vertieft mit den praktischen Fragen in diesem Fall beschäftigt, statt einfach eine diplomatische Schönwetterlaune mit der Türkei zu demonstrieren.

Da eine Auslieferung an die Türkei erst nach abgelehntem Asylverfahren möglich ist, ist diese somit für längere Zeit blockiert. Falls der Auslieferungsentscheid nicht direkt korrigiert wird, heisst dies jedoch, dass Mehmet Esiyok noch sehr lange im Gefängnis auf den Ausgang dieses Verfahrens warten muss. Zu den bisherigen 18 Monaten Auslieferungshaft könnte nochmals mindestens ein Jahr dazukommen.

So büsst ein politischer Flüchtling letztendlich mit Gefängnis für den Pfusch des Bundesamtes für Migration.

Wir fordern deshalb die sofortige Freilassung von Mehmet Esiyok.