Zum Tod des Asylbewerbers Samson Chukwu in der Ausschaffungshaft Presse-Archiv |
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© Basler Zeitung online 01.05.2001 Ein Asylbewerber widersetzt sich seiner Ausschaffung und stirbt GRANGES - In Granges ist am frühen Morgen ein inhaftierter 27-jähriger Asylbewerber gestorben, nachdem er sich gegen
seine Ausschaffung gewehrt hatte. Weil sich der Nigerianer wehrte, musste die Polizei Gewalt
anwenden, um den Mann in Handschellen zu legen, worauf dieser leblos liegenblieb. Laut
Polizeimitteilung versuchten die Beamten, den Mann wiederzubeleben. |
© Basler Zeitung 02.05.2001 27-jähriger Nigerianer bei Ausschaffung gestorben Granges. AP/BaZ. Ein 27-jähriger Nigerianer ist am frühen Dienstagmorgen bei der Ausschaffung aus der Anstalt in Granges (VS) gestorben.Der abgewiesene Asylbewerber hatte sich der Ausschaffung widersetzt, wie die Kantonspolizei Wallis am Dienstag mitteilte. Gegen 2 Uhr wollten zwei Beamte der Kantonspolizei den Häftling in den Flughafen Zürich-Kloten überführen, schreibt die Polizei. Weil sich der Nigerianer heftig gegen die Ausschaffung gewehrt habe, hätten die Beamten Verstärkung angefordert. Der Nigerianer sei schliesslich in Handschellen gelegt worden. Kurze Zeit danach hätten die Beamten bemerkt, dass der Gefesselte keine Reaktion mehr zeigte. Sie hätten erste Hilfe geleistet und eine Reanimation mittels künstlicher Beatmung versucht. Ein herbeigerufener Arzt und zwei Sanitäter konnten laut Polizei aber nur noch den Tod feststellen. Der Walliser Untersuchungsrichter ordnete eine Autopsie zur Klärung der Todesursache an. Das Opfer befand sich schon seit mehreren Monaten in Ausschaffungshaft, weil er schwere Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz begangen hatte. Er hätte am Dienstag unter Polizeiaufsicht in seine Heimat ausgeschafft werden müssen. |
© Berner Zeitung 3.05.2001 Keine Anzeichen für eine Misshandlung gefunden Die Leiche des 27-jährigen Nigerianers, der am Dienstag bei der Ausschaffung in Granges VS gestorben war, weist keine Würg- oder Schlagverletzungen auf. Dies zeigen die ersten Resultate der Autopsie. Die Aussagen der Ärzte des Gerichtsmedizinischen Institutes in Lausanne seien eindeutig, erklärte der zuständige Untersuchungsrichter Jacques Delavallaz gestern der Nachrichtenagentur sda. Zur Ermittlung der genauen Todesumstände sind jedoch weitere Abklärungen nötig, die mehrere Wochen dauern dürften.
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© SonntagsZeitung 13.05.2001 Europarat will Ausschaffungspraxis überprüfen Europaweit sind seit 1991 insgesamt 13 Personen während ihrer Auschaffung ums Leben gekommen - zwei davon in der Schweiz. Ein Bericht im Europarat will die Umstände erhellen. «Die Schweiz», sagt die Autorin, die Berner SP-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot, «muss sich ebenfalls heftige Vorwürfe gefallen lassen». Die Zwangsausschaffungen würden in einem juristischen Graubereich abgewickelt. Die Anwendung von Gewalt werde stillschweigend von den Behörden toleriert, man nehme, auch in der Schweiz, die Verletzung von Menschenrechten in Kauf. Abklärungen in Frankreich und Belgien hätten zudem gezeigt, dass selbst massive Übergriffe von Beamten gegenüber Asylsuchenden nicht geahndet würden. Im Bericht werden Gegenmassnahmen gefordert: Die auszuschaffenden Personen müssten besser auf die Rückkehr vorbereitet und während der Ausschaffung von psychologischen Betreuern begleitet werden. Zudem dürften die Ausschaffungen nicht auf Kosten der körperlichen Integrität gehen. |
© SonntagsZeitung 13.05.2001 Tod in Haft: Neue Untersuchung SP-Nationalrätin Vermot fordert unabhängige Untersuchung im Fall des bei der Ausschaffung gestorbenen Nigerianers VON HUBERT MOOSER BERN/SITTEN - Der Tod eines nigerianischen Häftlings während einer Ausschaffungsaktion in einem Walliser Gefängnis soll durch ein ausserkantonales Gremium untersucht werden. Der wegen Drogenhandels verurteilte und mit Landesverweis bestrafte Asylsuchende Samson Chukwu hatte sich am 1. Mai der Ausschaffung widersetzt. Schliesslich gelang es zwei Polizisten einer Antiterroreinheit und einem Aufseher, dem 27-jährigen Asylsuchenden im Gefängnis Crêtelongue Handschellen anzulegen. Kurz darauf stellten die Ordnungshüter fest, dass der Mann nicht mehr atmete. Für den BFF-Chef gibt es keinen Grund, anders zu handeln «Es ist nicht das erste Mal, dass ein Asylsuchender die Zwangsausschaffung nicht
überlebt», sagt die Berner SP-Nationalrätin Ruth-Gaby Vermot. In einem Vorstoss im Rat
verlangt sie nun explizit eine zusätzliche Untersuchung: «Die Todesursache ist
mysteriös.» Der Untersuchung durch die Walliser Behörden traut die Parlamentarierin
nicht; darin involviert seien auch Walliser Polizeikräfte - die Polizei überprüfe sich
quasi selbst. Zuvor schon ist ein Palästinenser auf ähnliche Weise umgekommen Auch die Entsendung von Mitgliedern einer Antiterroreinheit verteidigt die Chefbeamtin:
«In solchen Fällen können wir keine Verkehrspolizisten hineinschicken.» Der Asylsuchende
habe stets Widerstand gegen eine Ausschaffung angekündigt; ein erster
Ausschaffungsversuch sei bereits Wochen zuvor gescheitert. Damals, argumentiert der
Anwalt des verstorbenen Ausschaffungshäftlings, habe Chukwu allerdings «nicht gewaltsam
gegen seine Ausschaffung protestiert». Vielmehr habe sich der Pilot der
Swissair-Maschine geweigert, den Nigerianer an Bord zu nehmen, weil dieser nicht
freiwillig nach Lagos zurückkehren wollte. Die Polizei brachte Chukwu daraufhin ins
Ausschaffungsgefängnis zurück. Dort hätte man ihn am 7. Mai freilassen müssen.
Asylsuchende dürfen nicht länger als neun Monate in Ausschaffungshaft behalten werden.
Deshalb wollte ihn die Fremdenpolizei noch vor diesem Termin zurückschaffen. |
© WoZ 2.08.2001 Tod bei Ausschaffung: Gefährliche Bauchlage
Der nigerianische Asylbewerber Samson Chukwu ist erstickt. Fachleute nennen die Todesursache «plötzlichen Gewahrsamstod». Samson Chukwu, 27 Jahre alt, starb am 1. Mai in seiner Zelle an «positional asphyxia». Dies ist das Resultat der gerichtsmedizinischen Untersuchung zum Todesfall im Walliser Ausschaffungszentrum von Granges. Minutenlang habe sich Chukwu gewehrt, heisst es im Bericht. Dann wurde er von den Polizisten überwältigt.
Ein Polizist setzte sich auf seinen Oberkörper und fesselte seine Hände auf dem Rücken. Doch unter Stress und nach einer physischen Anstrengung braucht der Körper mehr Sauerstoff, als er in dieser Lage aufnehmen kann. Chukwu bekam nicht mehr genug Luft und erstickte.
Zwangsmassnahmen humanisieren? Laut Nerys Lee, Fachfrau für die Schweiz beim Internationalen Sekretariat von Amnesty international in London, besteht Handlungsbedarf. Die Schweiz solle ihre Polizeimethoden revidieren, einen entsprechenden Massnahmenkatalog erstellen und Trainingskurse für das beauftragte Personal anbieten. Insbesondere sollen Zwangsmassnahmen vermieden werden, die die Atemwege behindern. Die Vergabe von Beruhigungsmitteln müsse mit den Uno-Prinzipien zur Medizinalethik übereinstimmen, Kampfsprays dürften nur im äussersten Notfall angewendet werden. Die Häftlinge müssten respektvoll behandelt, mit Essen und Trinken versorgt werden und die Toilette benutzen können.
Helen Brügger |
© Basler Zeitung 4.10.2001 Freispruch für Polizisten Sitten. SDA. Zwei Polizisten sind vom Untersuchungsrichter des Zentralwallis vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Ein nigerianischer Asylbewerber war am 1. Mai im Gefängnis gestorben. Der Tatbestand der fahrlässigen Tötung sei nicht gegeben gewesen, begründete Untersuchungsrichter Jacques de Lavallaz sein Urteil. Aufgrund ihrer Ausbildung hätten die Polizisten nicht wissen können, dass der von ihnen angewendete Griff gefährlich sein könne. Der 27-jährige Asylbewerber war wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz festgenommen worden. Die Autopsie ergab, dass er durch Ersticken starb.
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