Stellungnahme zum Ergebnis des gerichtsmedizinischen Gutachtens

Der nigerianische Flüchtling, der bei seiner versuchten Ausschaffung am 17. März 2010 gestorben ist, würde noch leben, wenn das BFM und der Kanton Zürich auf eine Zwangsausschaffung verzichtet hätten.


28. Juni 2010

Die Menschenrechtsgruppe augenauf  hat vom Ergebnis der gerichtsmedizinischen Untersuchung zum Tod des in der Schweiz unter dem Namen Alex Khamma bekannten nigerianischen Flüchtlings Kenntnis genommen. Dass das Institut für Rechtsmedizin festgestellt hat, dass sein Tod auf ein Herzversagen zurückzuführen ist, bedeutet nicht, dass die Untersuchung des Ausschaffungsflugs vom 17. März 2010 abgeschlossen wäre. Der Hinweis der Oberstaatsanwaltsschaft, dass es in Verbindung mit dem Hungerstreik und dem Erregungszustand zum Herzversagen gekommen sei,  macht deutlich, dass Alex Khamma noch leben würde, wenn die Behörden auf die Level-IV-Ausschaffung verzichtet hätten.

Die Berichte der Flüchtlinge, die mit dem Toten zusammen nach Lagos ausgeschafft werden sollten, belegen eindrücklich, dass die vom Bund und von der Konferenz der kantonalen Polizeidirektoren abgesegneten Prozeduren bei  Zwangsausschaffungen der Vollzugsstufe IV unmenschlich und menschenverachtend sind. Wie absurd es ist, Flüchtlinge als renitent und gewalttätig zu bezeichnen, wenn sie sich einer Ausschaffung verweigern, zeigt sich gerade am Beispiel von Alex Khamma. Statt die Gesundheit des vom Hungerstreik geschwächten Nigerianers zu schützen, wurden an ihm die härtesten der möglichen Level-IV-Prozeduren angewendet.

augenauf verlangt vom Bund und den Kantonen, dass keine weiteren Zwangsausschaffungen mit Charterflügen vollzogen werden. Es verletzt die Würde eines jeden Menschen, wie ein Paket verschnürt in ein Flugzeug gesetzt und gegen seinen Willen in ein anderes Land ausgeschafft zu werden. Wir fordern alle verantwortungsbewussten Menschen auf, jede Form einer Beteiligung an Zwangsausschaffungen zu verweigern.

augenauf Zürich

Medienmitteilung: