Freiburg: Unbefriedigende Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde von augenauf

Demo gegen Polizeigewalt in Freiburg vom 12. Juni 2010: Die Sicherheits- und Justizdirektion des Kantons Freiburg übernimmt in ihrer Antwort auf eine Aufsichtbeschwerde von augenauf Bern unkritisch und offenbar ohne weitere Abklärungen die Darstellung der Polizei. Zahlreiche Fragen bleiben ungeklärt…


Am 22. Juni 2010 hat augenauf Bern bei der Sicherheits- und Justizdirektion Freiburg eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht. Darin wurde eine eingehendere Untersuchung des polizeilichen Handelns anlässlich der Demonstration gegen Polizeigewalt am 12. Juni 2010 gefordert.

Die Sicherheits- und Justizdirektion hat auf den Antrag mit einem dreiseitigen Papier reagiert und erachtet eine weitergehende Untersuchung als unnötig (siehe Anhang „Antwort Sicherheits- und Justizdirektion“). augenauf Bern beurteilt die diese Antwort auf die Aufsichtsbeschwerde insgesamt als äusserst unbefriedigend.

augenauf Bern hat in den letzten Wochen das Schreiben der Sicherheits- und Justizdirektion eingehend geprüft und eine Antwort verfasst, welche zahlreiche Kritikpunkte umfasst. Viele der von augenauf Bern in der Aufsichtsbeschwerde gestellten Fragen wurden nur oberflächlich, andere gar nicht beantwortet. So unterlässt es die Sicherheits- und Justizdirektion auf zwei heikle Fragen einzugehen. Erstens erklärt sie nicht, weshalb die Polizei gegenüber wehrlosen Personen aus äusserst kurzer Distanz mit dem Einsatz von Gummigeschossen drohte. Zweitens geht sie nicht darauf ein, weshalb mehrere Personen aus anderen Kantonen erst kurz nach den letzten Zugsabfahrten freigelassen und anschliessend sich selbst überlassen wurden. Ferner schreibt die Sicherheits- und Justizdirektion, dass es zu keinen zwangsweisen DNA-Entnahmen gekommen sei. Dies widerspricht eindeutig den Angaben der Betroffenen.

Weitere Versäumnisse der Polizei (Verletzung der Informationspflicht, mangelnde Versorgung der Festgenommenen) rechtfertigt die Sicherheits- und Justizdirektion mit dem grossen administrativen Aufwand, der durch die hohe Zahl festgenommener Personen entstanden sei. Für augenauf Bern ist es inakzeptabel, logistische Überforderung als Rechtfertigung für Grundrechtsbeschneidungen gelten zu lassen. Dieser Umstand ruft geradezu nach einer weiteren Untersuchung, um die konkreten Problemstellen zu eruieren.

Insgesamt ist es zu bedauern, dass sich die Sicherheits- und Justizdirektion in sämtlichen Fällen unkritisch auf die Seite der Polizei stellt und den augenauf Bern zugesandten Berichten offensichtlich wenig Glauben schenkt. Dadurch werden fehlbare PolizistInnen in ihrem Verhalten bestärkt und geschützt. augenauf Bern erachtet dies als Affront gegenüber den Betroffenen.

Im angehängten Schreiben werden die einzelnen Kritikpunkte detailliert aufgeführt. augenauf Bern erachtet den fraglichen Polizeieinsatz nach wie vor als unverhältnismässig und hält weiterhin an der Forderung nach einer eingehenden Untersuchung fest.

  • Medienmitteilung von augenauf Bern vom 14.10.2010 (pdf)
  • Aufsichtsbeschwerde von augenauf Bern vom 23.06.2010 (pdf)
  • Antwort und Kritik von augenauf Bern vom 14.10.2010 (pdf)