Obwohl ein ärztliches Zeugnis des Stadtspitals Triemli die Transportfähigkeit abspricht, wird eine im achten Monat schwangere, 21-jährige Eritreerin nach Italien ausgeschafft.
Zusammenfassung der Ausschaffung von Frau A. und ihrer Tochter
Um vier Uhr morgens am 13. Dezember 2017 wurde die 21-jährige Eritreerin Frau A., im achten Monat schwanger, mit ihrer einjährigen Tochter in der NUK Adliswil von Polizisten abgeholt und mit einem Sonderflug nach Rom, Italien, ausgeschafft.
Der Vater ihrer kleinen Tochter und des ungeborenen Kindes lebt in der Schweiz als Flüchtling mit einer F-Bewilligung. (Das Paar ist im Moment getrennt.) Er wurde nicht von den Behörden informiert. Frau A. hat ausserdem eine Schwester im Kanton Zürich. Auch diese wurde nicht informiert.
Frau A. wurde bereits zweimal aus der Schweiz nach Italien ausgeschafft, da gemäss der Dublinverordnung Italien für ihr Asylverfahren zuständig sein soll. (Das Asylgesuch ihrer Schwester, mit der sie in die Schweiz eingereist war, wurde in der Schweiz behandelt.) Nach der mehrfachen Wiedereinreise wurde sie auch mehrfach wegen rechtswidriger Einreise und rechtswidrigem Aufenthalt bestraft, das letzte Mal mit einer unbedingten Haftstrafe.
Am 08. November 2017 wurde der letzte Ausschaffungsversuch abgebrochen, nachdem es im Flugzeug zur Eskalation gekommen war. Vor Abflug war Frau A., die dokumentiert seitdem man sie aus der NUK Adliswil geholt hatte, über Schmerzen geklagt hatte, von einem Arzt «untersucht» worden, d.h. der Arzt hatte ihren Blutdruck gemessen. Sie wurde weder gynäkologisch untersucht, noch nahm der Arzt andere Untersuchungen vor oder ging den beklagten Schmerzen der schwangeren Frau auf den Grund.
Nach dem Ausschaffungsversuch wurde Frau A. (im siebten Monat schwanger) im Stadtspital Triemli direkt medizinisch untersucht und behandelt. Es liegt ein ärztliches Zeugnis der behandelnden Fachärzte der Frauenklinik vor, dass Frau A. bis zum 01. Februar 2018 nicht transportfähig ist. Diese medizinische Einschätzung liegt auch dem Migrationsamt vor.
Ihre Tochter wurde ihr nach diesem Ausschaffungsversuch am 08. November 2017 für zwei Tage weggenommen und in ein Kinderheim gebracht, weil das Migrationsamt der KESB gemeldet hatte, dass Frau A.`s Verhalten im Flugzeug ihre Tochter gefährdet hatte. Der Mutter sagte man nicht bzw. nicht so, dass sie es ohne DolmetscherIn hätte verstehen können, warum und wohin man ihre Tochter mitnahm.
Der Rechtsanwältin war am 08. November 2017 von der zuständigen Sachbearbeiterin des Migrationsamts telefonisch zugesagt worden, dass Frau A. vor der Geburt ihres zweiten Kindes weder in Ausschaffungshaft genommen, noch nach Italien ausgeschafft werden würde. Diese Auskunft wurde nicht in der Aktennotiz der Sachbearbeiterin, die es zu diesem Gespräch gibt, dokumentiert.
Laut Akte des Migrationsamts ist Frau A. am 30. November 2017 von einem Arzt der OSEARA AG auf einem entsprechenden Formular als transportfähig eingestuft worden. Es ergeben sich aus den zur Verfügung stehenden Dokumenten keine Angaben dazu, wie gründlich diese Untersuchung war bzw. ob es eine den Umständen entsprechende Untersuchung überhaupt gab. Kein Arzt nimmt in den Akten Stellung zu dem vorliegenden medizinischen Zeugnis des Triemli Spitals, und es wurde keine Rücksprache mit den ÄrztInnen des Spitals gehalten.
Entgegen des medizinischen Zeugnisses der Fachärzte der Frauenklinik des Triemli Spital, welches eindeutig ihre Transportunfähigkeit bis zum Geburtstermin bestätigt, wurde Frau A. zwei Wochen nach der Begegnung mit dem Arzt der OSEARA AG, im achten Monat schwanger, mit ihrer einjährigen Tochter nach Rom ausgeschafft. Anlässlich der Ausschaffung (am 08. November 2017) wurde Frau A. nicht medizinisch untersucht und kein Arzt bzw. keine Ärztin überprüfte vor dem Flug, ob das Risiko von Frühwehen oder anderer Probleme bestehen würde, die bei einer hochschwangeren Frau auf Flügen und bei dem massiven Stress, dem Frau A. ausgesetzt war, auftreten können.
Mit dem Sonderflug wurde ausserdem eine andere Frau mit ihren Kindern nach Rom ausgeschafft. Ob sich im Flugzeug auch medizinisch ausgebildetes Personal befand, ist unbestätigt. Zumindest wurde Frau A. niemand als medizinische Begleitung oder Ansprechperson vorgestellt.
Auch bei ihrer Ankunft in Rom wurde sie nicht medizinisch untersucht.
Frau A. und ihre Tochter wurden einem Zentrum für Asylsuchende in Rom zugewiesen.