Auslieferungsverfahren Nekane Txapartegi
Wie Sie inzwischen wohl gelesen haben, hat das Bundesamt für Justiz die Auslieferung der baskischen Aktivistin Nekane Txapartegi bewilligt.
Gegen diesen Entscheid wird ihr Anwalt Olivier Peter beim Bundesstrafgericht in Bellinzona Beschwerde einlegen. Diese hat eine aufschiebende Wirkung, es steht keine Auslieferung von Frau Txapartegi unmittelbar bevor.
Angesichts der Tatsache, dass das Asylverfahren und das Auslieferungsverfahren eng koordiniert werden, und im vorliegenden Entscheid den Foltervorwürfen keinerlei Glaubwürdigkeit eingeräumt wird, erwarten wir eine Ablehnung des Asylgesuchs.
Da der Auslieferungsentscheid mit über 60 Seiten sehr umfangreich ist, ist es uns leider zurzeit nicht möglich, dazu detailliert inhaltlich Stellung zu beziehen.
Die ausführliche Stellungnahme der Anwälte wird an einer Pressekonferenz erfolgen, zu der wir sie in den nächsten Tagen einladen werden.
Zürich, den 23. März 2017