Nulla poena sine lege stricta?

Medienmitteilung von AntiRep Bern

Am 26.1.2012 verurteilte das Regionalgericht Bern-Mittelland eine Person wegen versuchtem Landfriedensbruchs. Dies in Zusammenhang mit der verhinderten Kundgebung gegen das WEF im Januar 2012 in Bern. Nachdem gegen dieses juristisch haltlose Urteil Einsprache erhoben wurde, fand heute das Verfahren vor Obergericht statt. Dieses verurteilte den Beschuldigten nun wegen vollendetem Landfriedensbruch.

Der Prozess wurde von einem Sicherheitsdispositiv der Berner Kantonspolizei begleitet. Insgesamt rund 30 Polizist_innen bewachten nicht nur alle Eingänge des Gerichtsgebäudes, sondern waren auch rund um das bernische Obergericht stationiert und bewachten nebst den umliegenden Zugangstrassen auch den Ausgang des nahegelegenen Bahnhofs. Eingelassen wurde nur, wer sich ausweisen konnte und sich durchsuchen lies. Auch wurden zuerst nur etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Zuschauer_innen-Plätze belegt. Dieses Vorgehen ist mit dem im schweizerischen Strafprozessrecht geltenden Öffentlichkeitsprinzip nur beschränkt vereinbar. Auf Antrag der Verteidigung wurden sodann auch noch weitere Personen eingelassen.

Das heutige Urteil muss klar als politisch motiviert betrachtet werden. Der Landfriedensbruch an und für sich stellt einen äusserst unklar formulierter Tatbestand dar und kann dementsprechend weitläufig angewendet werden. In den Worten des Verteidigers: «Landfriedensbruch[…] ist ein Gummiparagraph, eine Art juristische Handorgel, die man ganz eng zusammenpressen und ganz weit ausdehnen kann, wie man gerade will». Dies belegt auch die Äusserung des Gerichtspräsidenten im Rahmen der Urteilsbegründung. Dieser betonte, das vorliegende Urteil könne nicht als allgemeingültiger Lösungsansatz betrachtet werden. Gegen das heute ergangene Urteil wird Beschwerde ans Bundesgericht erhoben.

Medienmitteilung:

Hier geht’s zur Medienmitteilung vom 13. Juni, welche von augenauf mitunterzeichnet wurde.