Das bestehende Vollzugszentrum Bachtel bei Hinwil im Kanton Zürich, wurde nach einem Entwurf der bekannten Architektinnen Gret Loewensberg und Clea Gross umgebaut.
Das prämierte Projekt nimmt feinsinnig Bezug auf die idyllisch ländliche Umgebung des Vollzugszentrums, das an einem Südwesthang auf grosse Züge von Wald und Wiesenabschnitte ausgerichtet ist” – und wurde „behutsam in die noch intakte ländliche Umgebung eingebettet”. Was so progressiv daherkommt und beschrieben wird, war ursprünglich eine „Korrektionsanstalt“ für Jugendliche, die Ende des 19. Jahrhunderts vom Kanton Zürich gegründet wurde. Heute ist es eine Vollzugseinrichtungen des Kanton Zürich und bietet Platz für knapp 100 Häftlinge.
Kürzlich habe zahlreiche Insassen eine Kollektivbeschwerde eingereicht. Sie protestieren namentlich gegen systemische Missstände, die sich in zahlreichen zentralen Bereichen des Vollzugsalltages manifestieren. Die Beschwerde wurde während mehreren Monaten gemeinsam ausgearbeitet, ergänzt, rechtlich vorbildlich belegt und fundiert aufgebaut, denn trotzt zahlreicher interner Hinweise, Gespräche und schriftlicher Eingaben an die Anstaltsleitung, hat sich die Situation bis heute (Juli 2025) nicht verbessert.
Deshalb haben sich die Insassen auch an augenauf Zürich gewendet. Die über 20 Seiten umfassende Kollektivbeschwerde wurde über mehrere Monate hinweg von den Insassen selbst ausgearbeitet, laufend ergänzt und mit Rückmeldungen dokumentiert. Die beteiligten Insassen erheben gemeinsam, einheitlich und mit Nachdruck schwerwiegende Vorwürfe gegen die Institution.
Hauptpunkte der Beschwerde
Beschwerdepunkte Aus dem Alltag
- Menschenunwürdige Verpflegung: industrielles Schockfrosten, mangelnde Frische, Nährstoffverlust, Hygienemängel und fehlende Vielfalt bei gleichzeitiger Monotonie in den Menüzyklen.
- Vegetarisch-vegane Zwangsverpflegung ohne Wahlmöglichkeit für Mischköstler oder Fleischesser – unter Verletzung der Gleichbehandlung und individuellen Freiheit.
- Einseitiges, überteuertes Kioskangebot, das gesundheitsschädlich ist und keinerlei frische, ausgewogene Lebensmittel umfasst.
- Fehlende Getränkeautomaten im Alltag und im Besuchsbereich – besonders problematisch bei hohen Temperaturen und körperlicher Aktivität.
- Unverhältnismäßige Gabenregelung (8-kg-Limit), bei der selbst Wasser und Glace als gewichtsbeschränkte Güter gelten, mit der Folge von Frustration und sogar Eigentumsvernichtung bei Überschreitung.
- Kriminalisierung von Schenkungen unter Insassen durch missbräuchliche Auslegung des Begriffs „Rechtsgeschäft“, was zu sozialen Spannungen und Sanktionen führt.
- Keine Möglichkeit zur eigenständigen Essenszubereitung (Kochstelle oder Grillplatz), was in anderen Anstalten längst Standard ist und ein elementarer Bestandteil der Resozialisierung darstellt.
Rechtliche Beschwerdepunkte
- die unrechtmässige und willkürliche Entlohnungspraxis (z. B. symbolische Einstiegslöhne von CHF 0.- bis 15.- bei voller Arbeit),
- die Verletzung des Leistungsprinzips durch aufenthaltsbasierte Lohnentwicklung,
- die Rechtswidrigkeit der Zuschlagspraxis bei Wochenendarbeit und Feiertage, bei der gesetzlich vorgesehene 25 % Zuschläge durch pauschale 5 CHF ersetzt wurden,
- die Zwangsfreitag-Regelung bei 7-Tage-Arbeit – unbezahlte Pflichtpausen trotz vollständiger Leistung,
- die Verweigerung von Transparenz, Einsicht und Kontrolle zu den eigenen Lohn- und Arbeitstabellen,
- die Verletzung grundlegender Menschenrechte (Art. 3, 4, 6, 13, 14 EMRK; Art. 7 und 8 BV; Mandela Rules 103 ff.),
- die willkürliche Ungleichbehandlung von Neuzugängen oder Kurzzeitinsassen im Vergleich zu Langzeitinsassen,
- die Abwertung von Arbeit und Motivation, die den Resozialisierungsgedanken des Strafvollzugs fundamental untergräbt.