Vorab in den Städten wurde in den letzten Jahren kräftig an der Repressionsschraube gedreht. Nebst all den unter dem Vorwand der «Inneren Sicherheit» verschärften Gesetze und Bestimmungen gegen Delinquenten und solche, die dafür gehalten werden, wird auch die allgemeine Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum zusehends eingeschränkt. Diese Art der Repression hat viele Gesichter und kennt viele vorgeschobene Begründungen. Sei es die je längs je mehr verbreitete Videoüberwachung («Sicherheit»), die verordnete Ein- und Ausgrenzung Asylsuchender («Kampf gegen den Drogenhandel»), das Wegweisen «störender Elemente» mittels Rayonverbot aus dem Stadbild («Belästigungen verhindern») oder ganz einfach die restriktivere Bewilligungspraxis für Allmend-bezogene Aktivitäten, welche über das Einkaufsflanieren hinausgehen («Störung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit»).
Für den 8. Juni 2004 riefen GassenarbeiterInnen verschiedener deutschschweizer Städte zum «Aktionstag gegen Repression im öffentlichen Raum» auf. Das Datum soll daran erinnern, dass am 8. Juni 1997 im Kanton Bern eine Polizeigesetz-Revision an der Urne angenommen wurde (Mit der sogenannten «Lex Wasserfallen» kann die Polizei seither Personen für eine gewisse Zeit aus einem Gebiet wegweisen, wenn der Verdacht besteht, dass sie oder andere, die der gleichen Ansammlung zuzurechnen sind, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören).
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