Keine Aus- & Eingrenzungen Aktion von augenauf Basel |
Übersicht 8.06.2004 |
Im aktuellen «dritten Bericht der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) über die Schweiz» wird festgehalten:
Da genau diese von der ECRI kritisierte Praxis augenauf Basel immer wieder beschäftigte, beschlossen wir, dies zum Thema unseres Beitrags zum Aktionstag zu machen.
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Ausgangslage | ||
In den vergangenen Monaten und Jahren hat sich die Kontrolltätigkeit der Basler Polizei vorwiegend auf Menschen mit fremdländischem Aussehen fokussiert. Auf junge Schwarze, welche sich auf öffentlichem Grund bewegen, fällt sehr schnell einmal der Generalverdacht, mit Drogen zu dealen, speziell, wenn sie sich im Gebiet zwischen Claraplatz und Feldbergstrasse aufhalten. Auch der Barfüsserplatz, sowie die Gegend um den Bahnhof SBB können zu den «Hochrisikozonen» gezählt werden. Dass solche Kontrollen nicht selten jenseits der durch die Gesetze festgelegten Schranken stattfinden, hat augenauf schon des öfteren beschäftigt. Aber auch innerhalb des rechtlichen Rahmens wird der Spielraum im repressiven Sinn grosszügig ausgelegt. Art. 13e des verschärften Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) spricht den Kantonen das Recht zu, gegen Asyl Suchende in gewissen Fällen Ein- oder Ausgrenzungen zu verfügen. Die gerichtliche Beurteilung zeigt, dass ein begründeter Verdacht bereits ausreicht, um eine Ein- oder Ausgrenzung zu verfügen. Als ob es nicht schon schlimm genug wäre, die Bewegungsfreiheit von Menschen auf Verdacht hin massiv einzuschränken, geht Basel hier noch einen Schritt weiter und erklärt in der Praxis gleich alle jungen, schwarzen Männer, welche sich in Quartieren aufhalten, in denen sich auch DrogenkonsumentInnen bewegen, zu Verdächtigen. (→ Details) Dies führt dazu, dass praktisch alle Asyl suchenden und nicht dem Kanton Basel-Stadt zugewiesenen Afrikaner aus dem Kanton ausgegrenzt werden. Ein solcher Generalverdacht verstösst gegen die Menschenrechte! |
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