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Hausordnung

für die Asylantenunterkunft

  1. Das Zusammenleben in der Wohngemeinschaft verlangt von allen Rücksichtnahme und Toleranz. Alle Bewohner sind verpflichtet, zu einem guten Klima beizutragen und Auseinandersetzungen friedlich auszutragen.
     
  2. Wohnrecht haben nur Asylbewerber die der Gemeinde Dornach zugeordnet sind.
     
  3. Besuch ist gestattet von 6.00 bis 22.00 Uhr. Die Wohnung darf jedoch nicht übernutzt werden. Nicht wohnberechtigte Personen können durch die Polizei weggewiesen werden. Übernachtungen sind nicht gestattet.
     
  4. Konsum und Besitz von Betäubungsmitteln, sowie Handel mit Drogen ist strengstens verboten. Der Konsum von Alkohol ist verboten.
     
  5. Bei Zuwiderhandlung wird die Polizei benachrichtigt.
     
  6. Verhalten: Gegenüber Nachbarn, den Betreuern und der Bevölkerung ist ein freundliches und rücksichtsvolles Benehmen geboten.
     
  7. Ordnung: Die Bewohner haben in der Wohnung, wie auch in- und ausserhalb des Hauses auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten. Im ganzen Haus ist Rauchverbot. Es darf nur in der Küche (bis 21 Uhr) gekocht werden.
     
  8. Sorgfaltspflicht: Zu allen Einrichtungen der Wohnung, bzw. des Hauses ist Sorge zu tragen. Für mutwillige Beschädigungen werden die Verursacher haftbar gemacht. Die Lichter in den allgemeinen Räumen (Douchen, Waschräume und Küche) sind spätestens um 22.00 Uhr zu löschen.
     
  9. Wer die Hausordnung nicht einhält, sich ungebührlich aufführt oder die Wohngemeinschaft durch sein Verhalten stört, muss mit dem zeitweiligen Entzug des Taschengeldes rechnen. In schwerwiegenden Fällen kann die Wegweisung aus der Wohnung bzw. dem Haus verfügt werden.
     

Dornach, 7. Mai 1999
Einwohnergemeinde Dornach
Gemeindekanzlei

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