Bulletin Nr. 32; September 2001
Der Lingua-Test und seine Wissenschaftlichkeit
Was ist der «wissenschaftlich fundierte» Lingua-Test? Immer wieder kommt es vor, dass das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) auf ein Asylgesuch hin einen so genannten Nichteintretensentscheid fällt. Es wird dann beschlossen, auf das Asylgesuch nicht einzugehen. Ein solcher Entscheid muss offiziell begründet werden. Eine häufige Begründung ist der Vorwurf der missbräuchlichen Täuschung der Behörden in Bezug auf die Nationalität. Um zu «beweisen», dass jemand nicht aus dem Land stammt, von dem er oder sie zu kommen angibt, wird mit dem oder der Betreffenden ein als «wissenschaftlich» angepriesender Lingua-Test gemacht, der im wesentlichen aus einer Befragung über sprachliche, kulturelle und geografische Gegebenheiten des angegebenen Herkunftslandes besteht. Das Ergebnis eines solchen Tests ist ohne Gegenbeweis praktisch nicht umzustossen - ausser, wenn das Ergebnis nicht den Absichten des BFF entspricht. Dann wird manchmal ein zweiter oder dritter Test mit einem anderen Experten angeordnet, bis das Resultat befriedigend ausfällt oder dann schliesslich doch nicht beachtet wird. Auch das kommt vor. Wenn nun also «wissenschaftlich» feststeht, dass eine asylsuchende Person die Behörden getäuscht hat, erhält sie das rechtliche Gehör und kann sich innert einer Frist von 10 Tagen dazu äussern und/oder Gegenbeweise einreichen. Der Brief in dem dies mittgeteilt wird, ist in einem arroganten Ton gehalten und lässt keine Zweifel offen, dass ein Nichteintretensentscheid in kürzester Zeit zu erwarten ist. Ein solcher Entscheid führt zum Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Einsprache. Eine noch so fundierte Entgegnung ändert an der vorgefassten Meinung der Entscheider nichts. |
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