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Tod im Thurhof  
Z i t a t e  
 
 
Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden
Grenzen unseres Gesundheitssystems
 
 

In der "Schweizerischen Ärztezeitung" [2000;81: Nr 47, 2673] ist ein Aufsatz von Thomas Wieland erschienen. T.W. ist als Abteilungsleiter im Amte für Soziales des Kantons St. Gallen für die Asylunterkünfte zuständig.
Auszug:

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Jedem Zentrum steht in Absprache mit dem Kantonsarzt ein Arzt oder eine Ärztin zur Verfügung. Diese stellen die medizinische Grundversorgung und die Triage zu Spezialisten und Spezialistinnen sicher. Sämtliche Asylsuchende werden beim Eintritt in ein Zentrum gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert. In jedem Zentrum ist eine Person zuständig für die Kommunikation mit dem Arzt oder der Ärztin und die Einhaltung der Termine. Grundsätzlich wird keinem oder keiner Asylsuchenden ein Arztbesuch verwehrt. Es gehört aber zur alltäglichen Erfahrung der Mitarbeitenden in den Zentren, dass Asylsuchende oft schon bei kleinsten gesundheitlichen Störungen, wie zum Beispiel einer leichten Erkältung, mit Nachdruck einen Arzttermin verlangen. Hier wird immer und immer wieder und in oft mühseligen Auseinandersetzungen versucht aufzuzeigen, dass es neben der Einnahme von Medikamenten durchaus noch andere Möglichkeiten gibt, das Wohlbefinden wiederherzustellen. Sisyphusarbeit im wahrsten Sinne des Wortes.

[...]

Bei Zimmerkontrollen in den Zentren werden häufig Medikamentendepots entdeckt, die nachgewiesenermassen nicht vom zuständigen Zentrumsarzt stammen.

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Download des kompletten Artikels: http://www.saez.ch/pdf/2000/2000-47/2000-47-674.PDF
(PDF, 4 S., 252 kB)

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Kontroverse um Todesfall
 
 

Auf welch fruchtbaren Boden der Wunsch eines Asyl Suchenden nach Spital-Betreuung fällt, stellt derselbe Th. Wieland im Tagblatt vom 15.2.03 klar:

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Kritik wird an der Betreuung durch den Arzt geäussert, aber auch an der Zentrumsleitung, weil sie die Einlieferung ins Spital verweigert habe. Thomas Wieland, Abteilungsleiter Asylkoordination im St. Galler Departement des Innern, schildert den Ablauf anders. Der Mann habe sich müde gefühlt und über Juckreiz geklagt. Der Arzt habe Windpocken diagnostiziert - eine in Asylzentren häufig vorkommende, harmlose Krankheit. Am Dienstagnachmittag sei sein Zustand unverändert gewesen. Es komme häufig vor, dass Asylbewerber ins Spital wollten, weil das in ihrem Heimatland für die medizinische Versorgung üblich sei.

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[Tagblatt 15.02.2003]

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Kontrovers: Der Tod eines Afrikaners im Zentrum Thurhof
 
 

Pressecommuniqué der CaBi-Anlaufstelle gegen Rassismus St. Gallen
Linsebühlstrasse 47, 9000 St. Gallen
vom 18.Februar 2003

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Die Umstände und Verantwortlichkeiten rund um den dramatischen Tod des jungen nigerianischen Asylbewerbers im Oberbürener Durchgangszentrum Thurhof dürfen nicht leichtfertig in die Ecke rufschädigender Spekulationen abgeschoben werden. Auch das Leben eines Flüchtlings ist ein Rechtsgut und sein plötzlicher Tod erfordert eine unparteiische Abklärung unter Berücksichtigung aller Tatsachen.
Leider stellen wir fest, dass die ersten Verlautbarungen amtlicher Stellen diesem Grundsatz nicht folgen. Mögliche Fehler und Unterlassungen seitens der Betreuung werden unterschlagen, die Aussagen der Bewohner und Zeugen weder angehört noch berücksichtigt, schliesslich das schreckliche Sterben des jungen Mannes mehr als voreilig ihm selbst in die Schuhe geschoben mit dem Verdikt:
Tod durch eine Überdosis an Drogen.

Gegen diese Art der Abwicklung des Falles protestieren wir aufs entschiedenste. Wir sehen darin nicht nur eine Missachtung gegenüber dem Gesetz, vor allem lesen wir darin den Versuch der Behörden, sich allzu billig aus der Verantwortung zu stehlen unter Zuhilfenahme der zur Zeit öffentlich breit geschürten Verdächtigungspolitik gegenüber allen Afrikanern.

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Download des kompletten Communiqués: thurhof_26_02_2003.pdf (PDF, 4 S., 9.2 kB)

Homepage CaBi: http://www.cabi-sg.ch

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Nicht an Drogen gestorben / Verwerfliche Unterstellung
 
 

Pressecommuniqué der St. Galler Regierung
vom 3. April 2003

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Sachverhaltsabklärungen laufen noch In einer ersten Information wurde der Tod mit Drogen in Zusammenhang gebracht. Das entsprach dem damaligen Wissensstand des Instituts für Rechtsmedizin. Mit den weiteren Abklärungen stellte sich jedoch eine andere Todesursache heraus. Der Asylsuchende verstarb an einer virusbedingten Lungenentzündung, die nicht mit SARS im Zusammenhang steht. Ob und wie weit in Bezug auf die Hilfeleistung vor Ort und die Einlieferung in das Spital der Krankheitszustand des Asylsuchenden ungenügend eingeschätzt wurde, so dass ein situations- und zeitgerechtes Handeln unterblieb, lässt sich erst auf der Basis der laufenden Sachverhaltsabklärungen eruieren. Das zuständige Departement wird die Öffentlichkeit darüber informieren, sobald gefestigte Erkenntnisse vorliegen.

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Die Regierung, das zuständige Departement sowie das involvierte Amt und die Zentrenleitung haben alles Interesse an der Klärung der Vorgänge rund um den Todesfall. Nachdem in der Öffentlichkeit sowie in Eingaben an die zuständigen Dienststellen Vorverurteilungen vorgenommen und unter den Bewohnerinnen und Bewohnern von Zentren für Asylsuchende Ängste geschürt worden sind, sah sich die Regierung veranlasst, bereits vor Abschluss der Untersuchungen Stellung zu nehmen. Sie weist alle Vorwürfe, wonach die für die Betreuung des Verstorbenen verantwortlichen Personen unzureichend gehandelt hätten, mit Entschiedenheit zurück. Die Unterstellung, dass sie aus rassistisch motivierten Beweggründen fahrlässig gehandelt hätten, bezeichnet die Regierung als verwerflich.

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Ansehen komplettes Communiqué (HTML PopUp)

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