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Die Obrigkeit war der Ansicht, dass es das legitime Recht der Behörden sei, zu wissen, wen man abhört oder von wem man ein Bewegungsprofil erstellt. So kam es, dass eine zwingende Registrierung für Handy-BesitzerInnen mit Prepaid-SIM-Karte eingeführt wurde.

Angepriesen wird diese neue Bestimmung genau gleich wie all die andern Schnüffel- und Überwachungsartikel mit dem «Kampf gegen die Kriminalität», insbesondere gegen «Terrorismus» und «Drogenhandel».

Dass Terrorismus und Kriminalität tatsächlich mit einer Registrierungspflicht bekämpft werden könnten, ist wohl vorwiegend naives Wunschdenken. Dass damit aber Tausende per Gesetz faktisch von der Telekommunikation ausgeschlossen werden, ist hingegen bittere Realität: die Verordnung schreibt nämlich vor, dass bei der Registrierung ein Grenzübertritt-taugliches Dokument vorgelegt werden muss (ID, Pass o.ä.).