zurück Index Prepaid Aktion HomeHome augenauf

     

Das Gesetz

 
   

Der Artikel 15 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 2000 betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wurde in Abstimmung mit den Massnahmen gegen die «Finanzierung des Terrorismus» (Beschluss des Parlaments vom 21.03.2003) um Absatz 5bis erweitert, aus welchem sich der Registrierungszwang für BesitzerInnen von Prepaid-Handys ableitet:

780.1
Art. 15   Rechte und Pflichten des Anbieters
...
5bis   Die Anbieterinnen müssen während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehung die Auskünfte nach Artikel 14 auch über Personen erteilen können, welche die Kundenbeziehung für Mobiltelefone nicht über ein Abonnementsverhältnis aufgenommen haben.
...
 
Worum geht es?
Grundlagen
Aktionen
Reaktionen
Links
 

Die Verordnung

 

Die Verordnung vom 31. Oktober 2001 über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) wurde vom Bundesrat am 23. Juni 2004 wie folgt erweitert:

780.11
Art. 19a   Erfassung von Personendaten beim Verkauf von Prepaid-SIM-Karten
Die Anbieterinnen von Fernmeldediensten müssen sicherstellen, dass beim Verkauf von Prepaid-SIM-Karten die Personalien der Kundinnen und Kunden (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum) anhand eines gültigen Reisepasses, einer Identitätskarte oder eines anderen für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässigen Reisedokumentes erfasst werden. Ausserdem sind die Art des Ausweises und die Ausweisnummer zu erfassen.
 
 

Die Weisung des IMES

 

Was ein «für den Grenzübertritt in die Schweiz zulässiges Reisedokument» ist, hält das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) in einer Weisung fest.

Demgemäss sind das ein gültiger Pass oder eine gültige Identitätskarte, sowie die Ausländerausweise B, C, Ci, G und L.

Anmerkung: Akzeptiert werden Identitätskarten aus folgenden Ländern: Schweiz, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Spanien

Ausweise für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen (Typ F), Ausweise für Asylbewerberinnen (Typ N) und Ausweise für Schutzbedürftige (Typ S) berechtigen nicht zum Grenzübertritt.

 
 

Die Empfehlungen des UVEK

 

Das zuständige Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beantwortet auf seiner Homepage häufig gestellte Fragen.

Unter anderem wird festgehalten, dass die Prepaid-SIM-Karte nicht zwingend auf den tatsächlichen Besitzer registriert sein muss.

6. Wenn ich eine (occasion-)Prepaid-SIM-Karte von einem Privaten kaufe, muss ich mich dann registrieren lassen?
Beim Kauf grundsätzlich nicht. Wenn es sich jedoch um eine SIM-Karte handelt, welche nach dem 1. November 2002 in Betrieb genommen worden ist und wenn sich der bisherige Besitzer noch nicht hat registrieren lassen, muss sich der neue Besitzer bis zum 31. Oktober 2004 registrieren lassen. Ansonsten wird die Nummer nach diesem Zeitpunkt ausser Betrieb genommen.
7. Wenn ich meine Karte weiterverkaufe/-verschenke, muss ich den neuen Besitzer melden?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht dies zu tun. Wenn die Übertragung vor dem 31. Oktober 2004 geschieht, die Prepaid-SIM-Karte nach dem 1. November 2002 in Betrieb genommen worden ist und bisher noch keine Registrierung erfolgt ist, muss der neue Besitzer sich registrieren lassen, sonst wird die Karte ab dem 31. Oktober 2004 gesperrt.
Eine Meldung an die FDA kann ev. sinnvoll sein, da sich die Strafverfolgungsbehörden sonst bei einem allfälligen Missbrauch durch den neuen Besitzer, zuerst an die registrierte Person wenden.
15. Was kann eine Person mit Ausweis F, N oder S tun um eine Prepaid-SIM-Karte kaufen zu können?
Sie muss sich entweder ein Reisedokument beschaffen, welches zum Grenzübertritt in die Schweiz berechtigt oder eine Vertrauensperson finden, welche ein entsprechendes Dokument besitzt und welche bereit ist, sich für sie registrieren zu lassen.

Auf diesem letzten Satz basieren die augenauf Aktionen zur Registrierung der Prepaid-SIM-Karten von Asyl Suchenden ...