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Im Juni dieses Jahres hat der Bundesrat beschlossen, dass vorläufig Aufgenommene (Menschen mit F-Ausweisen) und AsylbewerberInnen (Menschen mit N-Ausweisen) ihre Prepaid-Mobil-Telefone nicht registrieren lassen können. Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung zum Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr (BÜPF) verlangt, dass zur Registrierung alter Prepaid-Nummern ein gültiges Reisedokument vorgelegt werden muss. Weil InhaberInnen von N- und F-Ausweisen die Schweizer Grenze mit ihren Ersatzpapieren nicht überschreiten können, dürfen die drei Mobilanbieter (Swisscom, Sunrise und Orange) die Prepaid-Nummern der entsprechenden Personen nicht registrieren. Prepaid-Nummern, die nicht registriert sind, werden von den Mobilanbietern am 1. November abgeschaltet.
«augenauf» ist empört über den Erlass des Bundesrates. Er schliesst InhaberInnen von N- und F-Ausweisen von der Kommunikation aus. Für vorläufig Aufgenommene und Asylsuchende ist es wegen der hohen Depotforderungen der Fernmeldeunternehmen praktisch unmöglich, einen Festnetzanschluss oder ein Mobilabonnement zu lösen. Der Ausschluss der Flüchtlinge dient in keiner Weise der Umsetzung der neuen Überwachungsbestimmungen des BÜPF. Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene können wegen den restriktiven Meldepflichten der Asyl- und Ausländerbehörden jederzeit über ihre N- und F-Nummern ausfindig gemacht werden. Der Ausschluss der Leute mit F- und N-Ausweisen aus der Mobiltelefonie ist deshalb nur als Bestandteil der systematischen Ausgrenzungspolitik nachvollziehbar, die Christoph Blocher betreibt.
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