Das Gewaltmonopol in der Praxis
Mit den Hüllen fällt die Menschenwürde Randgruppenstrip zur PolizeibeLustigung? |
Dez. 2003 | |
Was haben DemonstrantInnen, Dunkelhäutige, Fussball-Fans und Junkies gemeinsam? Für sie alle gilt, dass sie sich im Fall der Mitnahme auf einen Polizeiposten («zur Personenkontrolle») mit hoher Wahrscheinlichkeit entblössen müssen. In den letzten Monaten häufen sich die Meldungen von Angehörigen verschiedenster Randgruppen, wonach Ausweiskontrollen oft nicht - wie dies eigentlich selbstverständlich zu sein hätte - nach erfolgter Feststellung der Identität enden. Nein, die Betroffenen werden ohne Angabe näherer Verdachtsmomente auf einen Polizeiposten verfrachtet (oft in Handschellen), wo sie nochmals kontrolliert werden. Beinahe schon zur Standardprozedur gehören dabei das Durchsuchen von Kleidern und Gepäck sowie vollständiges Ausziehen. Gelegentlich werden auch noch alle Körperöffnungen mittels Taschenlampe und behandschuhtem Finger inspiziert. Je nach Lust und Laune der PolizistInnen dürfen die Betroffenen dann noch eine Zeit in einer Zelle warten (wenn sie Pech haben, nackt), bis sie schliesslich den Ausweis zurückerhalten und entlassen werden. |
Voraussetzungen und Praxis von körperlichen Durchsuchungen sind in den kantonalen Polizeigesetzen und Strafprozessordnungen im Detail zwar unterschiedlich, im Grundsatz jedoch einheitlich geregelt. Gemäss Polizeigesetzgebung sollten die BeamtInnen zwingende Gründe geltend machen können, «die Verhältnismässigkeit wahren», die Integrität der Betroffenen respektieren, stets die am wenigsten belastende Vorgehensweise anwenden, auf Menschenwürde und Schamgefühl achten usw. Die Polizei kümmert sich jedoch herzlich wenig um Einhaltung gesetzlicher Vorgaben; oft fehlen die Grundlagen für eine Festnahme ebenso wie die Voraussetzungen für eine Leibesvisitation. Einzig der Grundsatz, wonach körperliche Durchsuchungen nur von Personen gleichen Geschlechts durchgeführt werden dürfen, wird meist befolgt. Störend jedoch ist, dass das Schamgefühl dadurch überstrapaziert wird, indem die Betroffenen zur Begaffung freigegeben sind, etwa weil die Türen des Raums offen stehen, sich andersgeschlechtliche PolizistInnen im Raum aufhalten oder die Räume videoüberwacht werden. |
Die Basler Polizei auf Abwegen Wenn junge Männer afrikanischer Provenienz oder Drogenkonsumierende auf einem Polizeiposten landen, so ist das Erdulden einer intimen Leibesvisitation der Normalfall (hier sind uns dutzende von Fällen bekannt … in keinem einzigen wurde ein corpus delicti im Hintern gefunden). Den PolizistInnen fällt es bei dieser Klientel auch einfach, einen Durchsuchungsgrund vorzuschieben («Verdacht auf Drogenbesitz»). augenauf Basel ist in den letzten Monaten jedoch auch eine ganze Reihe von Ereignissen zugetragen worden, bei denen der gesunde Menschenverstand Purzelbäume schlägt. Einige Beispiele:
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